Motorrad in Mietwohnung

4 Antworten

Normalerweise ist es in Mietverträgen nicht geregelt, ob Motorräder, Rasenmäher, Autos, Flugzeuge (Modelle mit Bezinmotor) etc. auch in Wohnzimmern aufbewahrt werden dürfen. Ist ein Motorrad aufgrund seiner Beschaffenheit als Einrichtungsgegenstand anzusehen, dann dürfte der Vermieter nichts dagegen haben. Das bedeutet: Komplett reinigen, Benzin und Restgase zu 100 % aus dem Tank entfernen, alle Öle und sonstigen Flüssigkeiten raus lassen. Ob das allerdings ausreicht, die Vermieterin umzustimmen, hängt sicher auch noch von anderen Faktoren ab., z. B., ob das Motorrad Schäden verursachen kann am Aufstellort oder beim Rein- und Rausbringen. Sobald das Motorrad aber als Fahrzeug erkennbar ist, das zeitweise auch zum Fahren, wenn auch nicht im Winter genutzt wird, nehme ich schwer an, dass sie absolut im Recht ist. Ich würde es als Vermieter keinesfalls tolerieren. Die fristlose Kündigung, die vor Gericht auch sicher Bestand hätte wegen der Zweckentfremdung, wäre die unbedingte Konsequenz.

...wo kein Kläger, da kein Richter. Grundsätzlich gilt in Wohnräumen oberste Sicherheitsbeachtung punkto Brand-/ Umweltschutz und Gafahrenvermeidung. Es gibt ja auch sogenannte Deko-Fahrzeuge... Also ich habe meine Kawa im Winter auch im Wohnzimmer stehen. Ist aber auch mein eigenes Haus. Der Kaminkehrer hat mich freundlich darauf hingewiesen, dass es im Falle eines Brandes Probleme mit der Versicherung geben könnte. Das war auch schon alles.

Gruß, Outfield.

Warum nicht??! Solange du nichts beschädigst

Brandschutz beachten ...

@Doctores2

Meine Vermieterin sagt das ist absolut verboten

bloss nicht der steinigt Dich . allein schon wegen dem Benzin das sich im Fahrzeug befindet ( Explosionsgefahr )

Ist doch nix drinn

@goaberet

dann müssen auch alle Öle und Bremsflüssigkeit abgelassen werden

@goaberet

explosionsgefährdet ist auch nicht das Benzin sonder der nicht voll gefüllte Tank in dem sich die ex - Gase bilden. Also lass es lieber