Deckenventilator in Mietwohnung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du schließt den DV so an dem Deckenauslass an wie eine Deckenleuchte. Aus- und Einschalten mit dem entsprechenden Schalter an der Wand. Da brauchst du keine Erlaubnis.

Bei Auszug wieder abklemmen und fertig. Das ist doch keine bauliche Veränderung.

muss da der Vermieter zustimmen ?

Nö, die Teile werden ja ganz normal über die Lampenkabel an der Decke betrieben.

Du fragst den Vermieter ja auch nicht um Erlaubnis, wenn Du eine Deckenlampe montierst.

Nur bei baulichen Veränderungen brauchst Du die Genehmigung des Vermieters.

Du kannst an die Decke hängen, was du willst. Dein Vermieter muss dem nicht zustimmen - du musst ihn noch nichtmal informieren oder fragen.

Quatsch! Ein wenig sollte man sich schon informieren, aus welchem Material die Decke beschaffen ist. Nicht jede Decke ist aus Beton.

Sogenannte Fehlböden könnten bedeuten, dass die Decke an bestimmten Stellen nur eine geringe Last tragen kann. Zudem hat es ein Ventilator so ansich, dass er sich im Betrieb bewegt. Eine Lampe nicht. Es könnte also passieren, dass es unangenehme Übertragungen von Schwingungen in das darüber liegende Geschoss gibt.

Deshalb unbedingt fragen!

@bwhoch2
Sogenannte Fehlböden könnten bedeuten, dass die Decke an bestimmten Stellen nur eine geringe Last tragen kann.

Wenn sich der Fehlboden im Bereich des Lampenauslasses befindet, haftet dann aber der Vermieter.

Ist dort ein Lampenkabel, muss der Mieter davon ausgehen, dass er die Stelle mit eine Lampe/Ventilator belasten kann.

 Es könnte also passieren, dass es unangenehme Übertragungen von Schwingungen in das darüber liegende Geschoss gibt.

Das ist wiederum quatsch. Zum einen verfügen solche Geräte über Sicherungsscheiben, die die Schwingungen abdämpfen, zum anderen sind die Schwingwerte zu vernachlässigen.

Er/Sie will doch nicht ein Rotorblatt eines Helikopters an die Decke schrauben.  

@ChristianLE

Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass solche Decken in einem Mietshaus mit irgendeiner Landesbauordnung in Einklang zu bringen sind.

@Pasha78

Naja, es gibt auch Altbauten...

@ChristianLE

Aber vorher mal informieren, schadet doch nicht und kann evtl. Probleme vermeiden.

Zum einen verfügen solche Geräte über Sicherungsscheiben, die die Schwingungen abdämpfen,

Jedes Chinesenglump auch?

Das man den VM fragt meint nun nicht, dass er das genehmigen müßte.

Habt ihr die Decke mal abgeklopft, ob der dort überhaupt sicher befestigt werden kann? Euer Vermieter weiß das besser.

Euch genau überlegt, dass er das meiste Jahr über zweckfrei dort hängt? Alternativen eines mobilen Standventilators, gar Klimageräts erwogen, das in der kühleren Jahreszeit weggeräumt werden kann?

Ein Deckenventilator verbessert weder das Klima, da er dieselbe warme Luft quirlt wie vorher und trägt Null zur Wertsteigerung der Wohnung bei. Er erzeugt vielmehr Zugluft, den viele nicht vertragen, gar Schnupfen davon bekommen.

Jede Wette, den müßt ihr bei Auszug wieder abbauen, Decke wegen der Nachdunkelung dort streichen inklusive.

Ich rate euch da ab, euer Vermieter darf es nicht, wenn die baulichen Voraussetzungen stimmen oder eine Spezialmontage es zuliesse.

Das kann dem Vermieter ziemlich egal sein. Der Ventilator lässt sich problemlos wieder abmontieren bei Auszug.