Motoroller - Betriebserlaubnis ohne Halter?

Kein Halter eingetragen - (Auto, Motorrad, KFZ) Im Juli ausgestellt - (Auto, Motorrad, KFZ)

3 Antworten

Die betriebserlaubnis wurde auch erst ein Monat vor dem Kauf
ausgestellt, laut Stempel unten, also Juli 2017. Die Erstzulassung ist
aber 2015

Das ist auch nicht die Original Betriebserlaubnis.

Das Fahrzeug hat eine EG Typgenhemigung (in der Betriebserlaubnis ist die e-Nr. sogar angegeben).

Das was Dir vorliegt ist eine Einzelbetriebsgenehmigung nach §4 Abs 3 FZV, die die Techn. Prüfstelle der DEKRA erstellt hat.

Ab Werk hatte der Roller 2015 aufgrund seiner EG-Typgenehmigung ein "Certificate of Conformity" auch "COC-Papier" genannt als Betriebserlaubnis. Beim Verkauf 2017 hatte der Vor-Vorbesitzer vermutlich sein COC Papier verbummelt.

Je nach Hersteller kann Preis und Aufwand ein neues COC-Papier ausstellen zu lassen höher sein, als die Begutchtung durch einen amtl. anerk. Sachverst. der DEKRA (Ost) oder TÜV (West) und eine Einzelbetriebserlaubnis machen zu lassen, vorallem ist der zeitliche Aufwand bei einem Verkauf viel geringer.

Daher hat Dein Roller JETZT 2017 eine Einzelbetriebgenehmigung, obwohl er 2015 eine EG-Typgenehmigung hatte.

Bei Zulassungsfreien Fahrzeugen, die kein eigenes amtl. Kennzeichen führen müssen (Versicherungskennzeichen) müssen keine Halterdaten in die Betriebsgenehmigung eingetragen werden.

Die Felder sind bei Allgemeinen Betriebserlaubnissen und Einzelbetriebserlaubnissen zwar oft vorhanden, bei COC-Papieren aber nie.

Der Halternachweis ist dann die Versicherungsbestätigung.

Anders als bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen ist es bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen nicht zwingend notwendig, Eigentümer- / oder Halterdaten in der ABE einzutragen. 

Da muss kein Name eingetragen werden, die Betriebserlaubnis hat nur die Aufgabe die Zulassung  zum Straßenverkehr nachzuweisen.