Möchte mit Freundin und Ihrem Kind zusammenziehen

4 Antworten

Inwiefern verpeilt der Staat es, sich den Unterhalt zu holen? Deine Freundin verpeilt es. Sie ist dafür zuständig, nicht der Staat.

Außerdem versteh ich gerade nicht, was du willst. Ich denke, ihr bekommt keine Leistungen vom Staat. Nur das Kind. Wobei noch fraglich ist, was es bekommt.

Das eine Jahr ist nur ein Indiz. Das ist nicht zu berücksichtigen, wenn man gemeinsam für Kind/er sorgt. So wie es hier scheinbar der Fall sein wird.


hertajess  24.03.2015, 07:37

Das Jugendamt könnte durchaus andere Mittel anwenden wenn sich Erzeuger ihren Pflichten entziehen. Der Staat, genau genommen der Gesetzgeber, hat aber entsprechende Möglichkeiten schon lange gestrichen. So gab es durchaus mal die Möglichkeit solchen Subjekten - beiderlei Geschlechts denn es drücken sich ja auch manche Gebärmaschinen wenn sie können - über das Arbeitsamt Arbeit zuzuweisen und sie bei Bedarf auch unter Polizeiaufsicht zur entlohnten Arbeit zu zwingen. Warum auch nicht? Heute gibt es sogenannten Unterhaltsvorschuss den sich die meisten Jugendämter nicht von den Verpflichteten zurück holen. Dann zahlen wir als Steuerzahler. Während sich die Verantwortunglosen weiter drücken. Auf diesen Zustand ist die CDU besonders stolz. Subjekte mit hauptsächlich ungenutzter Masse unterm Pony werden diesen Zustand auch als normal ansehen. Andere wissen dass heute wirklich kein Mensch mehr ein Kind zeugen braucht. Aber wer zeugt soll gefälligst für die Folgen auch aufkommen. 

TreudoofeTomate  24.03.2015, 07:38
@hertajess

Das Jugendamt bedient sich tatsächlich anderer Mittel, wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Das setzt aber voraus, dass die Mutter ihren Hintern bewegt und beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lässt. Du siehst, die Mutter ist im Zugzwang, nicht der Staat.

Ihr dürft euch im ALG - 2 Antrag bzw.in der Veränderungsmitteilung nicht als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) outen,also keine gemeinsamen Verträge laufen haben und euch auch nicht witschaftlich wie finanziell unterstützen !

Dann habt ihr das so genannte Probejahr,dass bedeutet,dass zumindest in diesem Jahr dein Einkommen nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden darf,dass Jobcenter wäre in der Beweispflicht.

Nach diesem Jahr dreht sich diese Beweislast um,dann wird euch das Jobcenter eine BG - unterstellen und dann müsst ihr das Gegenteil beweisen.

Notfalls eine Klage beim Sozialgericht einleiten.

Wenn sie für das Kind keinen Unterhalt vom Kindsvater bekommt,dann steht ihr vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu,diesen kann sie bis zu 72 Monate in Anspruch nehmen,längstens aber bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres.

Dieser beträgt derzeit von 0 - 5 Jahre 133 € und von 6 - 11 Jahre 180 €.

Von diesem ersten Jahr habe ich auch schon gehört, wüßte das gesetzlich jetzt aber nicht einzuordnen.

Leider ist es tatsächlich so, dass wenn kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird, der Partner die Kosten fürs Kind aufgedrückt bekommet, zumindest sofern die Mutter nicht ausreichend verdient.

Hat schon seinen Grund, warum viele nicht mit einer alleinerziehenden Mutter zusammenziehen will.

Die Mutter muß sich um den Unterhalt kümmern, nicht der Staat.

Dann hättet ihr eben sofort eine Wohngemeinschaft bilden müssen. Wenn einmal der Status Lebensgemeinschaft bekannt ist, kannst du das nicht mehr einfach umändern.

Den Unterhalt für das Kind könnt ihr in seinem Namen einklagen. Das Kind bekommt auch Prozesskostenhilfe.