Braucht man bei einer Ummeldung die Bestätigung des Vermieters?

5 Antworten

Wenn sich Dein Freund nicht ummeldet, darf er bis zu sechs Monate bei Dir leben unter der Voraussetzung, dass er einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat. Das ist neu seit 1. November 2015, siehe https://www.ummelden.de/ratgeber/ummelden1.html Seither gilt auch die Vermieterbescheinigung wieder. Diese setzt natürlich das Einverständnis des Vermieters voraus, dass Dein Freund bei Dir wohnt. Natürlich kann der Wohnungsgeber die Anmeldung Deines Freundes verhindern indem er sich nicht einverstanden damit erklärt, dass er offiziell bei Dir einzieht. Gegen den Aufenthalt in Deiner Wohnung kann er hingegen nichts einwenden. 

Ggf. schilderst Du die Situation schriftlich und erklärst die Hintergründe für den Einzug, verbunden mit der Zusage, dass dies kein Dauerzustand ist, sondern aufgrund der näheren Umstände notwendig ist. Ich würde gleich eine maximale Wohndauer anfügen... z. B. bis zum 4 Quartal 2016. Unter dem oben angegebenen Link findest Du die Vorlage einer Vermieterbestätigung. Diese würde ich Deiner Anfrage gleich beilegen. Viel Glück... vor Weihnachten  haben Ausnahmeregeln bestimmt mehr Aussicht auf Erfolg als unter dem Jahr. Bzgl. der persönlichen Gründe darf man getrost etwas dicker auftragen :-)

Ich habe das im Internet gefunden. Ich weiß jetzt nicht ob das so in Ordnung ist. Da gehe ich jetzt icht auf die privaten Probleme ein. Soll idch das wirklich noch machen? Mein Freund braucht die Bestätigung dass er hier wohnt, da er hier auch arbeiten will. Wir werden aber vorausichtlich sowieso ausziehen.

München, 17.12.2015

Aufnahme meines Lebensgefährten

Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass meine Lebensgefährte, .... geb. ... in Berlin zum ... einziehen wird.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass nach der Rechtsprechung des BGH Mieter/innen einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zur Aufnahme eines Dritten in die gemietete Wohnung haben, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Zu einem berechtigten Interesse zählt der Wunsch, eine nichteheliche Gemeinschaft zu begründen.Dennoch bitte ich Sie rein der Form halber um Erteilung der Erlaubnis.Ich möchte Sie bitten, mir eine Bestätigung zukommen zu lassen, die mein Lebensgefährte beim Einwohnermeldeamt vorlegen kann.

Für weitere Fragen bin ich telefonisch unter ... zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Du musst deinen Vermieter um Zustimmung bitten. Ohne diese ist dein Freund nicht berechtigt, bei dir zu wohnen. Erst wenn diese vorliegt, könnte/müsste sich dein Freund bei der Meldestelle anmelden, Dort muss er die Bestätigung deines Vermieters vorlegen, dass er jetzt bei ihm eingemietet ist. Er muss dazu nicht im Mietvertrag stehen.

Einzug deines Freundes ohne Zustimmung ist eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte die den Vermieter zur Kündigung deiner Wohnung brechtigte.

Man braucht zum Ummelden eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Er trägt darauf ein, welche Mieter in der Wohnung wohnen, seine Adresse etc. und muss indirekt sein OK für die Ummeldung geben.

Nein, der Vermieter mussnicht nur informiert werden, er muss zustimmen, sonst geht es nicht ! Du darfst nicht einfach jemanden dauerhaft bei Dir aufnehmen. Du darfst über einige Zeit, ich denke etwa 6 Wochen, Besucher bei Dir wohnen lassen. Wenn der Vermieter zustimmen sollte,  wird er außerdem die Nebenkostenvorauszahlung anpassen, denn Ihr verbraucht ja jetzt mehr. Früher war es so, dass man zum Ummelden einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters brauchte. Ich glaube, das braucht man heute gar nicht mehr. Als ich mich zuletzt 2012 umgemeldet habe, wurde ich nicht danach gefragt. Lässt Du ohne Zustimmung des Vermieters jemanden mit einziehen, ist das ein Kündigungsgrund.

Ich glaube, das braucht man heute gar nicht mehr.

Das, nämlich die Wohnungsgeberbestätigung, braucht man seit dem 01.11.2015 wieder.

Sonst ist eine Ummeldung nicht möglich.

@anitari

Ah, danke, das wusste ich noch nicht.

Dem müssen wir nämlich noch bescheid geben.

Um Erlaubnis bitten das Dein Freund bei Dir einziehen darf. Ist zwar nur eine Formalität, dennoch nötig.

Zur Ummeldung beim EMA braucht er die Wohnungsgeberbestätigung.

Wohnungsgeber bist in dem Fall Du.

Da Du aber nicht Eigentümer der Wohnung bist mußt Du Angaben in der Bestätigung zu diesem machen.

M. M. nach gälte das nur, wenn die Fragestellerin den Freund als Untermieter aufnähme. Hier träte er in das Mietverhältnis ein, es bliebe also der Vermieter der Wohnungsgeber, oder?

@albatros

In der Frage heißt es

"mein Freund muss wegen einiger Probleme bei mir wohnen."

Ob nun als Untermieter oder lediglich Mitbewohner ist egal. Fragesteller ist in dem Fall der Wohnungsgeber, wenn auch nicht Eigentümer, und muß diese Bescheinigung ausstellen.

Würde der Freund mit in den Mietvertrag aufgenommen dann müßte natürlich der Vermieter und Eigentümer die Bescheinigung ausstellen.

Es heißt ja Wohnungsgeberbestätigung, nicht wie oft falsch genannt Vermieterbestätigung.