Kann ich ein Darlehen von Jobcenter für neue Möbel bekommen?

2 Antworten

Meinst du die Küche ist vom Vermieter,denn Mieter bist du doch ?

Sollte das so sein,dann stünde dir schon mal eine Küche zu,weil der Bedarf eindeutig besteht,weil du über keine eigene verfügst.

Wenn du für die Kinder ein richtiges Bett brauchst,also sie aus dem Kinderbett raus gewachsen sind,dann steht dir auch hier etwas zu,denn das zählt dann als Erstausstattung der Kinder.

Für die anderen Sachen kann,muss dir aber kein Darlehen bewilligt werden,es kommt eben immer auf die Notwendigkeit an,ich würde dann bei der Beantragung gleich anbieten das sie eine Wohnungsbesichtigung machen,obwohl das sehr wahrscheinlich von selber kommen wird.

Die Außendienstmitarbeiter werden dann ja sehen wie notwendig du die Sachen benötigst.

Sollten beim Umzug dann ggf.die Möbel noch mehr leiden,dass sie dann gar nicht mehr benutzt werden könnten,dann würde ich es erst mal mit einem normalen Antrag auf Erstausstattung versuchen,auch wenn es in dem Sinne dann ja eine Ersatzbeschaffung wäre,die in der Regel vom Regelsatz angespart werden müsste.

Aber wie oben beschrieben,hättest du ja zumindest einen Teilanspruch auf Erstausstattung und dann kannst du das auch erst mal für alles benötigte versuchen.

Es gibt aber wie gesagt fast immer Ausnahmen zur Regel,wie z.B. wenn man nach einer längeren Haftstrafe keine Einrichtung mehr hat,nach einem Wohnungsbrand darauf angewiesen ist,weil keine Versicherung vorhanden ist,nach einer Trennung vom Partner bzw.wenn dich das Jobcenter selber zum Umzug auffordern würde und dabei dann der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen würde,also nicht mehr zu benutzen wäre.

Wenn das dann nicht alles bewilligt werden würde,dann kannst du immer noch einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen,was dir dann normalerweise auch bewilligt werden wird,wenn du diese Sachen nicht mehr benutzen kannst bzw.sie gar nicht mehr vorhanden sind.

Das lässt sich aus der "Ferne" leider nicht wirklich beurteilen. Gab' es denn einen wichtigen Grund, warum ihr überhaupt umziehen MUSSTET.

Nicht negativ verstehen, aber das "Amt" wird sich auf solche Fragestellungen bei der ( individuell und nicht gesetzlich verpflichtenden ) Bewilligungsentscheidung durchaus beziehen.

Stellt daher den Antrag schnellstmöglich erst einmal "pro forma" und ladet die Sachermittler in gleichem Zuge erst einmal zur Begutachtung der Situation und des Zustandes des aktuellen Mobiliars in Eure bestehende WHG ein.

Dann gibt es zumindest schon mal "Tendenzen" DAZU, was und in welcher Höhe sie Euch im Zuge der Bewilligung auf Neuausstattung dann zumindest schon mal "darlehensweise" oder gar "darlehensfrei" finanzieren KÖNNTEN. 

Mehr lässt sich ansonsten von "aussen" weder sagen, noch empfehlen.😕

Danke für die nette Erklärung :) und zwar wohnung ist erlaubt worden !! ich brauche ne Küchenzeile weil ich kochen müsste für die kids. die anderen Möbel brauche ich auch weil die sind jetzt 5 Jahre alt und haben ihre gewissen Schäden. hätte nicht maö ein Problem für einen Hausbesuche das sie sich selber ein Bild machen. Nunmaö ziehe ich von eschweiler nach Aachen wegen Grund ( mein Sohn hat eine geistige Behinderung muss daher auch in aachen in die schule werde da auch wieder arbeiten meine Tochter hat auch ne Erkrankung der Neurodermitis starke ) und ich habe keinen in eschweiler bin wehen den Vater hochgezogen vor 5 Jahren und dann wie ich oben wa getrennt seit dem habe ich gekämpft nach aachen wieder zukommen das ist jetzt nach 5 Jahren der fall. mein Sachbearbeiter ist auch wirklich ein Herzensguter Mensch Problem nur mit im selber sprechen bei der neuen Führung vom jobcenter muss man ja erstmal anrufen bei der centrale um das die fem ne email schreiben und der mir dann einen Brief zukommen lässt für nen Termin !! alles bisschen blöde weil die Möbel in der alten Wohnung werden keinen Wiederaufbau überleben. 😂😂 dafür jaben sie ein paar jahre auf den puckel.. habe sie ja auch übernommen von. ebaykleinanzeigen und da standen sie auch paar jahre !! hoffe einfach das ich Glück mal habe mit dm jobcenter 🙈 Danke dir für deine Worte werde morgen das schrieben einfach mal aufsetzen mehr als ein nein kann ich ja nicht bekommen :P

@Robe0801

Grukdlegend drücke ich Dir und Deiner kleinen Familie dafür aber beide Daumen. 

Wie gesagt, erwarte keinen gesetzlichen "Grundanspruch" von vornherein, sondern bleibe inhaltlich formuliert rein bei einer ( dringenden ) Anfrage bzgl. gewisser zu ersetzenden ( oder wie bei der Küche grundlegend anzuschaffenden ) Gegenständen der Einrichtung.

Gebe bei der Antragsstellung auf den Bedarf einiger neuer Möbel ( oder grundsätzlich nach Umzug fehlender Möbel & Einrichtungsgegenstände ) halt gleich mit an, dass Du jederzeit dahingehend auch eine "Vor Ort" - Überprüfung der Begutachtung des aktuellen Zustandes zustimmst . Bzgl. Küche hast Du dann entweder schon was im Mietvertrag stehen, oder Du besorgst Dir einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt noch mal gesondert ( schriftlich ) von Deinem aktuellen Vermieter. ( Kücheneinrichtung ist ausdrücklich ein Bestandteil der Mietsache gewesen )