Mitwirkung meiner Ex-Frau erfolgt nicht?

3 Antworten

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Es besteht Asukunftspflicht deiner Ex. Schreib sie an, per Einschreiben mit Rückschein, setz ihr eine Frist zur Übersendung einer Kopie des Kindergeldbescheides, den den brauchst du in der Tat (ist bei uns auch so).

In dem Schreiben teilst du ihr mit, daß, sollte sie die Frist verstreichen lassen, du einen Anwalt mit der Beauftragung deiner Interessen betrauen wirst und sie dann die Rechnung bezahlen darf, da sie ihrer Auskunftspflicht nachzukommen hat.

Aber lies mal hier: versuch von der Kindergeldstelle direkt die Bescheinigung zu bekommen und beruf dich auf das Urteil, wonach (da du grundsätzlich kindergeldberechtigt wärest, würde das Kind bei dir wohnen) du Asukunft und die Bescheinigung bekommen müsstest.

https://steuerbuero-bachmann.de/fuer-eltern-jeder-darf-nach-dem-kindergeld-fragen/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
harrywepper 
Fragesteller
 12.02.2022, 08:31

Vielen Dank, Sassenach! Ich habe sie schon mehrmals per Mail, mit CC der Familientherapeuten, darum gebeten. Das mit dem Einschreiben kann ich mir dann ja sparen.

Auch werde ich nicht den Anwalt ansprechen. Der wird diese Woche konsultiert.

Vielleicht geht ja was bzgl. des Nachehelichen Unterhaltes, welchen sie ja leider noch bekommt. Wenn sie nicht mitwirkt, könnte das ja ein Grund für Verwirkung sein.

sassenach4u  12.02.2022, 09:14
@harrywepper

Unterhaltszahlungen an die Ex direkt können jederzeit eingestellt werden, du legst das Geld an die Seite und sie bekommt es erst, wenn sie geliefert hat. Der Trickt zieht meistens, könntest du auch zunächst ohne Anwalt machen.Anschreiben noch einmal mit Fristsetzung und Ankündigung, den Unterhalt nicht zu zahlen, wenn sie nicht liefert bis zur Frist. Und dann einbehalten. Dann könnte sie zwar direkt zum Gericht laufen, ABER da gab es schon Urteile, die deine Postion gestärkt haben, also Kopf hoch, wenn es ums Geld geht, dann funktioniert das oft.

harrywepper 
Fragesteller
 22.03.2022, 10:04

Hallo Sassenach,

ich habe dann mehrfach die FK angeschrieben, aber zweimal diese Antwort bekommen:

... da vorliegend keine Zustimmung der kindergeldberechtigten Person zur Offenbarung geschützter Angaben vorliegt und auch keine anderweitige Befugnis zur Offenbarung ersichtlich ist, wird um Verständnis gebeten, dass aus Gründen des Steuergeheimnisses (§30 Abgabenordnung) keine einzelfallbezogenen Auskünfte erteilt werden können. Das Anliegen wurde dem Arbeitgeber weitergeleitet.

Das kann doch lt. deiner Ausführung und dem Link nicht rechtens sein!

Danke und nette Grüße

Das Kindergeld wird zwar an Deine Frau getahlt, aber es handelt sich um eine Leistung der Kindergeldkasse an beide Elterteile. Deshab sollte es kein Probem sein, bei der Kindergeldkasse eine Bescheinigung bzw. eine Kopie des Bewilligungsbescheids zu bekommen.

harrywepper 
Fragesteller
 05.02.2022, 17:58

Alles klar! Ich hatte da vor einiger Zeit schon mal da angerufen (in einer anderen Sache), wo man mir keine Auskunft geben konnte/wollte, da ich ja nicht der Beziehende bin.

Dann setz ich gleich mal ein Schreiben auf.

Danke schön!

sassenach4u  05.02.2022, 19:10

Wird er nicht bekommen, ging uns auch so.

sassenach4u  05.02.2022, 19:28
@sassenach4u

Habe ein interessantes Urteil gefunden, danach hätten sie die Bescheinigng meinem Mann nicht verwehren dürfen- aber das Thema ist durch- zum Glück.

du hast doch sicher einen gerichtsbeschluss vom gericht, wo drinsteht , dass und wie viel du zahlen musst, oder? und dann hast du ja auch noch bankauszüge, auf denen man sehen kann, dass geld rausgeht für deine kinder. vielleicht akzeptiert das dein chef.

ansonsten kommst du nicht drum rum einen anwalt einzuschalten.