Familienzuschlag bei geteiltem Sorgerecht
Hallo, Ich bin seit einem Jahr geschieden, meine Ex-Frau und ich haben zwei gemeinsame Kinder und ein Pflegekind. Wir haben geteiltes Sorgerecht und die Kinder leben zur Hälfte bei ihr und zur Hälfte bei mir. Da wir im selben Ort wohnen, sind die Kinder so alle 3 Tage beim einem von uns. Nun zu meinem Problem: Ich beziehe als Beamter einen vollen Familienzuschlag für die 3 Kinder und sie behauptet, Anspruch darauf zu haben, da sie diesen Zuschlag wie Kindergeld wertet. Ich soll also den gesamten Zuschlag auf ein seperates Konto, das für die Kinder da ist, überweisen. Sie selbst behält Geld zurück, weil sie sich ungerecht behandelt fühlt und ich sehe es eigentlich so, dass ich arbeiten gehe und deswegen das Geld bekomme. Fakt ist, dass wir nun außergerichtlich versuchen, diesen Streit um die Finanzen zu klären. Wie ist es denn nun mit dem Familienzuschlag? Hat sie einen Anspruch darauf? Vielen Dank für eure Antworten! Finde online keinen Hinweis darauf...
3 Antworten
Habe von einem Anwalt die Auskunft bekommen, dass der Familien Zuschlag Teil der Besoldung ist und die kindsmutter keinen Anspruch darauf hat.
Die Situation hat sich Gott sei Dank entschärft! Es lagen viele Missverständnisse vor, aber jetzt ist die Situation ja auch rechtlich geklärt!
Hallo, Familienzuschlag und Kinderzuschläge sind Bestandteil der Besoldung. Rechtlich kann die Ex-Frau darauf keinen Anspruch erheben. So wie Sie schildern teilen sie sich die Betreuung der Kinder gleichmäßig auf? Welche Funktion genau hat denn das geschilderte separate Konto für die Kinder? Zahlen oder bekommen Sie Unterhalt für die gemeinsamen Kinder? Auch beim Wechselmodell besteht ein gegenseitiger Anspruch auf Kindesunterhalt ! Dieser wäre rechtlich durchsetzbar und begründet.