Familienzuschlag bei geteiltem Sorgerecht

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Habe von einem Anwalt die Auskunft bekommen, dass der Familien Zuschlag Teil der Besoldung ist und die kindsmutter keinen Anspruch darauf hat.

Die Situation hat sich Gott sei Dank entschärft! Es lagen viele Missverständnisse vor, aber jetzt ist die Situation ja auch rechtlich geklärt!

Hallo, Familienzuschlag und Kinderzuschläge sind Bestandteil der Besoldung. Rechtlich kann die Ex-Frau darauf keinen Anspruch erheben. So wie Sie schildern teilen sie sich die Betreuung der Kinder gleichmäßig auf? Welche Funktion genau hat denn das geschilderte separate Konto für die Kinder? Zahlen oder bekommen Sie Unterhalt für die gemeinsamen Kinder? Auch beim Wechselmodell besteht ein gegenseitiger Anspruch auf Kindesunterhalt ! Dieser wäre rechtlich durchsetzbar und begründet.