Ist es rechtens vom Jobcenter( Sachbearbeiterin)

7 Antworten

Deiner Sachbearbeiterin geht es nichts an warum du krankgeschrieben bist. Genau so wie einem Arbeitgeber. Sie hat nur das Recht dich wieder zum MD zu schicken. Der darf ihr das aber auch nicht direkt mitteilen. Nur deine Eignungen bzw. Einschränkungen. Ob es die gleiche Krankheit ist geht ja aus der normalen Krankmeldung (ohne Diagnose) hervor.

Nein, den Sachbearbeiter geht die Diagnose absolut nichts an! Die Bescheinigung des MDK (in der wohl auch aus gutem Grund keine detaillierte Diagnose zu stehen scheint...) genügt!

ja ich war erst am 13.10.2011 beim MDK vom Jobcenter aus

gute Frage. Da dich das Jobcenter ja in Arbeit vermitteln muss (wobei ich davon ausgehe, dass du aktiv an der Jobsuche beteiligt bist), musst du auch nachweisen, wenn du für einen Zeitraum X nicht arbeitsfähig bist. Aber wenn du diesen 5kg-Schein hast, dürfen dir die ARGEnauten keine unzumutbare Arbeit anbieten. Denn da greift der sogenannte Wichtige Grund, der vor Sanktionen schützt, wenn man ein Arbeitsangebot ablehnt. Und wenn man dir zB einen Job anbietet, wo du Bierkästen tragen müßtest und das ist bei dir gesundheitlich nicht möglich, dann darfst du das Jobangebot ohne Befürchtungen von Sanktionen ablehnen.

Ja sie haben mir auch Heute ein Angebot mit reingelegt ich soll als Regalauffüller tätig werden. das ist auch nicht mein Problem aber muss ich wenn ich Krankgeschrieben werden sagen bzw vom Arzt bescheinigen lassen Warum er mich Krnakschreibt das geht doch das jobcenter nichts an oder.

@Lennard2806

als Regalauffüller muss man auch körperlich belastbar sein. Es gibt nicht viel Schweres zu heben, dennoch dürfte das nichts für dich sein zumal man viel Laufen und Stehen muss. Und so manche Rollis haben ein beachtliches Gewicht, dass man durch die Gegend schieben muss, speziell Konserven oder Getränke.

Nein die ärztliche Bescheinigung mit der Codenummer für die Krankheit muss reichen. Beim MDK warst du schon, aber da kann sie dich auch jederzeit wieder hinschicken.

Das ist nicht rechtens. Wenn die SB des Jobcenters Dir nicht glaubt, hat sie die Möglichkeit Dich zum ärztlichen Dienst zur Untersuchung zu schicken.

Ja da war ich schon.... wo könnte mal sich schlau machen ob es rechtens ist?

@Lennard2806

hast du rechtschutz? Du könntest in dem fall bei dieser hotline anrufen. Oder in arbeitsrechtsforen mal nachfragen.

@Lennard2806

Du brauchst Dich nicht schlau machen. Der ärztliche Dienst hat der SB eine Diagnose mitgeteilt, mehr geht sie nichts an.

@Lennard2806

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@jamaga1

dem ärztlichen Dienst der ARGE traue ich nciht über'm Weg. Ich fürchte, deren Diagnosen sind immer mehr "pro ARGE". Denn von wem werden solche Ärzte denn bezahlt? RICHITG! Von der ARGE. Und da zeigt mans ich ja mal gerne "erkenntlich" ;-(