E-Scooter tunen strafe?
Hallo, welche strafe würde man theoretisch kriegen wenn man einen E-Scooter der eigentlich 25Kmh fährt auf 60Kmh tuned?
2 Antworten
Damit wäre er dann in der Klasse A1. Wenn du dafür nicht den Führerschein besitzt und erwischt wirst ist es Fahren ohne Faherlaubnis. Also wie wenn du Auto fährst und keinen Führerschein hast. Vermutlich Geldstrafe und eventuell eine Sperrfrist in der du keinen Führerschein machen kannst. Baust du einen Unfall ohne FS wird‘s richtig ungemütlich.
Es wird ja nicht als Auto gewertet nur als Leichtkraftrad. Bis 45km/h ist es AM also wenn du den Autoführerschein hast ihn tunst und alles eintragen lässt, gehr das. Weil AM ist in B eingeschlossen.
Es wird ja nicht als Auto gewertet nur als Leichtkraftrad
Nein, als vollwertiges Kraftrad.
Ein aktuelles Kleinkraftrad darf nicht schneller als 45 km/h sein.
Ein Leichtkraftrad hat mehr als 50ccm und weniger als 125ccm.
Sein Fahrzeug hat weniger als oder genau 50ccm, somit nicht "mehr als" 50ccm, es fährt aber über 45 km/h, somit bleibt nur die höchste Kategorie des zulassungs- und steuerpflichtigen Kraftrads.
Nachtrag: Es geht ja um Elektro - dann eben 4 kW-Grenze statt 50ccm.
Leichtkrafträder gehen bis 125ccm :)
Und er hat iwas darunter, somit A1 und sicher kein A Kraftrad.
Ich habe übersehen, dass es um Elektrofahrzeuge geht und sein Fahrzeug keinen Hubraum hat.
Abgesehen davon ist meine Aussage in allen Punkten korrekt. Eine 50er mit 60km/h wäre ein Kraftrad der Klasse A.
§2 FZV:
10. Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm 3, aber nicht mehr als 125 cm 3;
Hat ein Fahrzeug mit weniger als 50ccm "mehr als 50ccm"?
50ccm und 60 km/h bbH ist sicher nicht Klasse A 😂
Wenn du der Ansicht bist, dass die Fahrzeugzulassungsverordnung falsch ist und du mehr zu sagen hast, dann kläre das bitte mit dem Gesetzgeber. Mit mir brauchst du solche sinnlose Diskussionen nicht zu führen. Den entsprechenden Absatz der FZV findest du oben als Zitat. Wenn ein Fahrzeug weniger als 50ccm hat, hat es nicht "mehr als 50ccm". Ob du die Definition des Gesetzgebers akzeptierst oder nicht, ist mir egal. Ich kann nur drauf hinweisen.
logisch.. Das Ding ist dann weg, Strafanzeige, kosten etc etc.. also lieber sein lassen.
Bis wie viel könnte man ihn tunen ohne das es als Auto gewertet wird?