Roller ohne Gaszug drossel, was passiert?!
Roller wurde beschlagnahmt und wird untersucht nun habe ich das Problem das meine Gaszugdrossel fehlt, was wird mich als Strafe erwarten?!
P.s.: Fährt nicht Schneller als die Toleranz erlaubt (32).
5 Antworten
Solltest du technische Veränderungen an dem Roller vorgenommen haben, welche nicht geprüft und eingetragen sind, gilt folgendes:
Erlöschen der Betriebserlaubnis Fahren ohne Versicherungsschutz Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wenn du minderjährig & noch nie polizeilich in Erscheinung getreten bist, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt. Die Kosten für den Gutachter trägt der Staat. Falls nicht, wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis wahrscheinlich sowie die Auferlegung der Gutachter Kosten (Einkommens abhängig).
Viele Grüße, Alex - Polizeibeamter in NRW
Fahren ohne Versicherungsschutz
Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch wird im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
Die Kosten für den Gutachter trägt der Staat.
auf Grund welches Gesetzes denn?
Falls nicht, wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis
eine Fahrerlaubnis hat der Fragesteller gar nicht, also kann eine Fahrerlaubnis auch nicht entzogen werden
Hallo Latuninix,
welche Strafe Dich erwartet hängt von vielen Faktoren ab.
Das die Gaszugdrossel fehlt stellt erst einmal kein Problem da, weil das Fahrzeug lediglich den Angaben der Betriebserlaubnis entsprechen muss. So eine Gaszugdrossel ist in der Betriebserlaubnis aber nicht angeführt.
In der Betriebserlaubnis ist aber angegeben, wie schnell das Fahrzeug fahren darf. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Fahrzeug um eine Mofa handelt. Laut der Betriebserlaubnis darf eine Mofa 25 km/h und nicht schneller laufen. Es gibt keine offizielle Toleranz von 32 oder mehr km/h.
Die Geschwindigkeit wird auf einen geeichten Rollenprüfstand geprüft. Allerdings muss auch bei einem geeichten Rollenprüfstand eine gewisse Toleranz abgezogen werden. Diese dürfte aber nur bei ca. 3 km/h liegen. Das bedeutet, wenn sie maximal echte 28 km/h läuft bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Aber selbstverständlich wissen Polizisten auch, dass die Roller tatsächlich immer etwas schneller als angegeben laufen und tolerieren auch etwas höhere Werte. Aber streng genommen ist bei 25 km/h (plus der vorgeschriebenen Toleranz) Schluss.
Läuft der Roller schneller ist rein rechtlich gesehen die Betriebserlaubnis erloschen.
Wenn Du nicht nur eine Mofaprüfbescheigung hast, sondern einen Mopedführerschein, erwartet Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur ein Bußgeldbescheid mit folgenden Inhalt:
Tatbestandsnummer: 319500
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 50,- Euro
Punkte: Nein
A oder B - Verstoß: Nein.
Weiter würde Dir nichts passieren. Die Mofa würdest Du dann wieder bekommen und dürfstest die, sofern Du das Fahrzeug in den Zustand bringst, dass es wieder der Betriebserlaubnis entspricht wieder in Betrieb nehmen.
Problematisch wird es, wenn Du nur eine Mofaprüfbescheinigung hast, denn mit dieser darfst Du nur Fahrzeuge führen, die max. 25 km/h schnell fahren.
Läuft die Mofa schneller hast Du eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage bekommen.
§ 21 StVG - (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
-
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
-
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Aber nicht nur da als Fahrer musst mit einem Strafverfahren rechnen, sondern auch derjenige der Halter des Fahrzeuges, sprich bei dem das Fahrzeug versichert ist.
Heißt, ist das Fahrzeug auf Deine Eltern versichert,, müssen auch diese mit einem Strafverfahren rechnen.
Gem. den §§ 69 und 69a des Strafgesetzbuches währe auch eine Führerscheinsperre von 6 Monaten bis 5 Jahren möglich. Diese wird aber bei der ersten Verurteilung fast nie verhängt.
Was das mögliche Strafmaß für Deine Tat angeht, kannst Du zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden.
Bist Du noch Jugendlich findet bei Dir aber noch das Jugendstrafrecht Anwendung und Du kannst zu maximal paar Sozialstunden und nicht zu der im Gesetz genannten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt werden.
Die Tat taucht auch nicht im Führungszeugnis auf, da keine so hohe Strafe zu erwarten ist, die langt um in das Führungszeugnis aufgenommen zu werden.
Übrigens, die Versicherung ist nicht wie hier von anderen Usern geschrieben erloschen. Somit liegt auch keine weitere Straftat wegen Fahren ohne Versicherungsschutz vor.
Schöne Grüße
TheGrow
Übrigens, die Versicherung ist nicht wie hier von anderen Usern geschrieben erloschen. Somit liegt auch keine weitere Straftat wegen Fahren ohne Versicherungsschutz vor.
so isses!!
Hallo
ab 25km/h gilt folgendes:
Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS Geldstrafe (*1
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet
Toleranz????
welche Toleranz denn?
wenn 32km/h erlaubt wären, warum werden dann die Mofas nicht bis 32km/h zugelassen?
warum nur bis 25km/h?
Falls er wirklich nicht zu schnell fährt, ist die fehlende Drossel maximal eine Ordnugnswidrigkeit (falls dadurch die Betriebserlaubnis erloschen ist).
Allerdings erfolgt die Beschlagnahme meist nicht ohne Grund. Solltest Du mit irgendwelchen Tricks arbeiten (verdeckte Magnetschalter, Bremshebelcode o.ä.): Da findet der Gutachter alles.
warum beschlagnahmt, wenn nicht zu schnell? ..
wenn er nicht zu schnell ist, untersuchen die normal auch nichts ;o) .. nur wenn er auf dem Prüfstand zu schnell ist, suchen die .. bis sie finden.
Was passiert: Anzeige(fahren ohne Versicherung, fahren ohne Fahrerlaubnis), Roller wird still gelegt(du mußt dann nachweisen, dass die Drossel wieder drin ist), Geldstrafe
fahren ohne Versicherung
warum schreibt ihr immer so einen Unsinn??
wenn am Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, erlischt die Versicherung ... und fahren ohne Versicherung ist strafbar ;o) .. lieber mal richtig informieren .. gelle
lieber mal richtig informieren .. gelle
das solltest lieber du machen mein Freund!
wenn am Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, erlischt die Versicherung ...
Unsinn
was kann denn der Geschädigte dafür wenn der Unfallverursacher mit einem getunten Mofa fuhr???
soll er jahrelang auf sein Geld warten wenn ein 15-jähriger ihn z.B umfährt und ihm dabei einen körperlichen Schaden zufügt???
oder soll er sein Geld in monatlichen Raten zurück bekommen weil ein 15-jähriger ja nicht so viel Geld hat um seinen Schaden auf einmal begleichen zu können??
und genau deswegen besteht auch der Versicherungsschutz weiterhin und die Versicherung bezahlt den Schaden an den Geschädigten!!
die Versicherung holt sich aber das Geld wieder zurück (Regress) vom Versicherten aber nur bis zur Regressobergrenze von 5000€
nix kann er dafür ... hat er pech gehabt ;o) ..
Das Amtsgericht Eschweiler (Urteil vom 23.02.2010 - 21 C 429/09) hat entschieden: Die Leistungspflicht des Kfz-Versicherers entfällt, wenn das versicherte Mofa im Zeitpunkt des Unfalls durch bauliche Veränderungen eine höhere Geschwindigkeit als die zugelassenen 25 km/h erzielen konnte und dem Versicherungsnehmer, der lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung war, daher die erforderliche Fahrerlaubnis fehlt.
Davon mal abgesehen geht es hier daru, was die Polizei macht :o) ... und das das Bewegen von Fahrzeugen ohne Versicherung nicht erlaubt ist ... usw ;o)
§ 1 Pflichtversicherungsgesetz
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Das Amtsgericht Eschweiler (Urteil vom 23.02.2010 - 21 C 429/09) hat entschieden
hast du das Urteil denn durchgelesen??
anscheinend nicht mein Freund, denn da steht:
AG Eschweiler v. 23.02.2010: Zur Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei Unfallverursachung mit einem frisierten Mofa
Die Klägerin ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten. Sie nimmt diesen wegen erbrachter Versicherungsleistungen in Regress.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3185.php
jetzt verstanden??
nix kann er dafür ... hat er pech gehabt ;o) ..
soso
Wenn Du schon ein Urteil anfügst, solltest Du Dir auch mal durchlesen was da drin steht.
In dem Urteil geht es nicht drum, dass der Versicherungsschutz erloschen ist, sondern wie von ginatilan völlig richtig angeführt, eine Regressforderung seitens der Versicherung gestellt werden kann.
Das ist ein riesiger Unterschied im Bezug auf das von Dir angeführte Pflichtversicherungsgesetz.
Eine Regressforderung ist lediglich eine zivilrechtliche Forderung der Versicherung vom Versicherungsnehmer und hat nichts mit dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu tun
ginatilan, warst schneller als ich. Den Einwand hatte ich auch gerade verfasst, war nur nicht so schnell wie Du ^^
Wenn Du schon ein Urteil anfügst, solltest Du Dir auch mal durchlesen was da drin steht.
ich habe mich auch fast totgelacht als ich das Urteil genauer durchlas:-)
tja, ElRatto
da musste schon früher aufstehen, lach
Das ist gerade Nebensache, weißt du was passiert?!