"Alte" LKW-Fahrerkarte - wohin damit?
In den nächsten Tagen läuft meine alte Fahrerkarte ab, die neue ist schon griffbereit. Die alte muss ich ja zur Nachweispflicht noch 28 Tage mitführen. Aber was dann? Aufbewahren (wie lange?)? Vernichten? Weiterhin mitführen? Der Gesetzestext geht hierauf nicht ein:
§ 6 FPersV ( Fahrpersonalverordnung )
1Der Fahrer hat auch nach Ablauf der Gültigkeit die Fahrerkarte noch mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug mitzuführen. 2Bei Umtausch der Fahrerkarte entsprechend Artikel 14 Abs. 4 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 hat der Fahrer die Ausdrucke seiner Tätigkeiten für die dem Umtausch vorausgehenden 28 Kalendertage ebenfalls 28 Kalendertage mitzuführen.

3 Antworten
Nach den 28 Tagen Mitführpflicht vernichtest Du sie entweder, oder behälst sie als Andenken auf.
Ich hab auch noch ne alte Scheibe zu Hause von einer super Tour. Wer weiß, wann die sich die nächste Sache ausdenken und die Karte dann Vergangenheit ist.
Vielleicht wird irgendwann ein Chip im Oberarm implantiert.... ;-)
Glaube nicht, dass Du die anschliessend noch aufheben musst. Aber stopf sie doch im Zweifelsfall erst mal in ne Schublade. Nimmt ja nicht viel Platz weg und frisst kein Brot :)
Bei meinem Mann wurde die alte eingezogen, als die neue ausgestellt wurde, aber ich glaube, das lag daran, dass er das Land gewechselt hatte und die deutsche eben von der englischen Behoerde einkassiert und vernichtet wurde, bevor die englische ausgestellt wurde.
Da auf der Fahrerkarte Daten über deine Lenk- und Ruhezeiten abgelegt sind (aber das weißt du ja), muss die Polizei noch den letzten Monat nachvollziehen können, und nicht nur die deutsche Polizei, auch die im EU-Ausland. Deshalb musst du sie in dieser Zeit unbedingt mit dir führen.Danach kannst du sie wegwerfen. Es gibt darüber hinaus keine Nachweis- oder Aufbewahrungspflicht. Im Gesetz geht man deshalb nicht darauf ein, weil es weiter keine Vorschriften gibt.