Miteigentümer zu einem Drittel - Vor- und Nachteile?

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Ich versuche dir die Unterschiede mal etwas zu erklären:

Gehen wir vom ganzen Komplex aus 1/3 Oma, 1/3 Vater, 1/3 Freund. Dies bedeutet jeder ist für 1/3 des Ganzen zuständig. Im Streit wäre dann Freund auch für 1/3 der Unterhaltungskosten Haus zuständig. Ein wichtiger Punkt für diese Entscheidung wäre der Punkt, ob der Vater noch Geschwister hat, nach deiner Formulierung gehe ich zwar nicht davon aus.  Stirbt Oma geht dieses 1/3 nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge an den Erben. Da dein Freund hier bereits Geld investiert hat, wäre das für mich die schlechteste Lösung. 1/3 veräußern geht nur mit Zustimmung aller, da es hier nur um ideelle Anteile geht. Sprich alles zusammen hat einen Wert von 180.000 € wird durch 3 geteilt. Aber Vater könnte nicht Haus verkaufen und Freund würde Nebengebäude behalten, umgekehrt auch nicht. Ob Steuern anfallen ( Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer)  kommt auf den Vertragsinhalt und die Werte an. Kommt es zum Streit, werden  mit dieser Konstellation meiner Meinung nach noch unnötige Komplikationen geschaffen, kommt es nicht zum Streit, sowohl Vater als auch Freund sind Einzelkind, ist es rausgeworfenes Geld. 

Der Alleingang von Oma zum Notar finde ich schon..... bedenklich. Kommt es nicht zur Einigung fällt bereits eine Entwurfsgebühr des Notars an, unnötige Kosten. Vielleicht hat sie ja auch nur ihr Testament beurkundet? 

Als Freund würde ich mal unabhängig beim Bauamt oder zuständigen Behörde mit einem Katasterplan vorbei gehen und nachfragen, ob hier Chance besteht, dass einer  Teilung - mit einzutragendem Geh- und Fahrrecht - zugestimmt werden könnte. 

Nächste Möglichkeit wäre Wohnungseigentum zu bilden, hierfür muß eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden und eine Teilungserklärung beurkundet werden. Grundstück wäre Gemeinschaft, Haus Oma, Nebengebäude Freund.Ob ein Verkauf in dieser Konstellation möglich wäre, kommt auf die Lage und die Nachfrage an. Ist mit Risiko verbunden. 

Oma behält alles und trägt Freund ein Nießbrauchrecht in Verbindung mit einem Geh- und Fahrrecht für den Nießbrauchberechtigten ein. Ist solange eine sinnvolle Möglichkeit wie ihr nicht verheiratet seid, und Freund nicht vor Oma stirbt. Stirbt Oma geht alles mit dem Recht an Vater. Will Vater verkaufen, geht das nur mit dem Recht oder mit Einverständnis des Freundes. 

Eine sinnvolle Lösung kann man nur gemeinsam im Gespräch und mit Abschätzung der Charaktere erreichen. 

PS: Auch wenn es dir schwer fällt, du solltest dich raus halten. Du kannst deine Meinung sagen, aber solltest nicht beeinflussen. Deine Absicherung ist Sache zwischen dir und dem Freund, der Rest betrifft NUR deinen Freund. 

Knopf1979 
Fragesteller
 19.05.2017, 10:38

Vielen lieben Dank für diese ausführlichen Informationen.

zu P.S. Nein, einmischen will ich mich sowieso nicht, ich möchte mich für ihn nur informieren, was für ihn eine gute Lösung wäre, so dass er "sein" Nebengebäude "sicher" hat, denn das mit der Drittellösung klingt zwar irgendwie gut, aber wir verstehen nicht, ob es da irgendwelche Nachteile haben könnte bzgl der Unklarheit, welches Drittel und ob man festlegen kann, dass dieses Drittel das Nebengebäude ist aber eben auch  inkl. Zufahrt/Wegenutzung. Und eben ob auch Sterueliche Kosten auf Ihn zukommen und aber auch ob er dann endlich Handwerkerleistungen ganz oder teilweise mit beim Jahresausgleich ansetzen könnte. Denn alle Kosten konnten bislang nirgends geltend gemacht werden, weil Vater wie auch Oma Rentner sind und mein Freund eben kein Besitzer.

Und ja, es gibt noch eine Tante, Schwester von Vater, Tochter von Oma. Aber die wurde, laut meinen Informationen, bereits durch den Vater ausgezahlt, so dass laut Erbfolge nach Oma, der Vater kommt und dann das Einzelkind Enkel - mein Lebensgefährte.

Ganz durchblicken tue ich zwar jetz noch nicht, aber das erste Fazit wäre wohl, dass mein Freund zwingend mit zum Notar gehen sollte.

Ob es auch Beratungsstellen diesbezüglich gibt, welche kostenfrei sind? Oder fragt man einfach auf der Gemeinde, dem Finanzamt, Bauamt nach?

kabbes69  19.05.2017, 11:34
@Knopf1979

Und ja, es gibt noch eine Tante, Schwester von Vater, Tochter von Oma. Aber die wurde, laut meinen Informationen, bereits durch den Vater ausgezahlt, so dass laut Erbfolge nach Oma, der Vater kommt

Da ist  bereits der erste Fallstrick. Wenn dies nirgends schriftlich festgehalten ist, ist es im Fall eines Streites gegenstandslos oder muss mühsam vor Gericht bewiesen werden. Hat Oma kein Testament erben Vater und Tante und werden auch Eigentümer der Immobilien, sofern beide das Erbe annehmen. Strick ist jetzt böse Pläne: Freund hat durch Umbau erhebliche Wertsteigerung geschaffen, wird selbst ein Pflichtteil aus dem Nachlaßwert der Oma zum Zeitpunkt des Todes gerechnet, dann könnte ihr selbst mit Anrechnung der bereits geleisteten Zahlung eine Nachzahlung zustehen. 

Meine Empfehlung: Alle gemeinsam mit Tante erst mal an einen Tisch, alle mit offenen Karten spielen,  Wünsche und Bedenken äußern, und sich auf eine Richtung einigen. Oma könnte Vater das Haus ja auch bereits schenken und Tante verzichtet auf Pflichtteil. Dann alle zum Beratungsgespräch zum Notar, solange nachfragen bis Jeder alles verstanden hat, dann erst um die Erstellung eines Entwurfes bitten. 

Das steuerliche klärst du am besten mit einem Steuerberater. Bauamt wäre wegen der Teilung auf jeden Fall mein Ansprechpartner. 

Es bieten sich zwei Lösungswege an:

1 die Bildung von Wohnungsneigentum = keine Kosten für die Grundstücksteilung aufgrund Vermessung; dafür Kosten für die Abgeschlossenheitsbeschinigung und die Bildung von Wohnungsgrundbüchern

 - Weitere Kostenregelung über die private Teilungserklärung -

2. die Teilung des Grunstückes, wobei die Ver- und Entsorgung des neu geildeten  Flurstückes durch gesonderte Regelung über Wege- und Leitungsrechte   zu beachten wäre.

Die Lösung zu 1 bietet sich vor allen Dingen dann an, wenn aufgrund der vorhandenen Bebauung, Abstandsflächen etc. nicht eingehalten werden können und so eine Grundstücksteilung nicht machbar ist.

Knopf1979 
Fragesteller
 19.05.2017, 10:41

Klingt interessant. Die Fachbegrifflichkeiten mit Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung oder und etc. muss ich mir, also wir uns, dann wohl doch nochmal verinnerlichen am Wochenende über Dr. Google und Mister Wikipedia.

Aber vielen lieben Dank

Hallo,

hier bietet sich eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz an. Danach gehört jedem das Haus in dem er wohnt (mit getrennten Grundbüchern. Der Hof, Garten, Zufahrt sind dann Gemeinschaftseigentum.

Einfach den Notar dazu befragen.

wenn dein Lebensgefährte klare Verhältnisse schaffen möchte sollte er die Kosten und Mühen der Grundstücksteilung angehen.

der Notar hat die Oma beraten  und diese Lösung ist vllt günstig - aber löst nicht das Problem .... 

Knopf1979 
Fragesteller
 19.05.2017, 09:16

GGf. würde mein Lebensgefährte die Kosten und Mühen angehen. Aber die generelle Entscheidungskraft hat ja immernoch erstmal die Oma, wie sie es regeln möchte.

Grundsätzlich weiß ich ja auch nicht/noch nicht, was das alles bedeutet mit so einer Drittellösung, oder ob es da Aufteilungserklärungen, Sondernutzungsrechte, Sondereigentum etc. gibt oder was man da beim googeln alles so liest und als normalsterbliche Bürokraft nicht auf Anhieb versteht.

Ich möchte gerne nur alles verstehen, Nachteile Vorteile, andere Varianten...Folgekosten, mögliche Grunderwerbssteuer, Schenkung, Kauf, Erbfolge....was es da nicht so alles gibt.

Denn beim Notartermin war er selbst und vor allem ja ich auch nicht dabei. Er wartet aktuell sozusagen unwissend auf ein Schreiben vom Notar an die Oma, wo das möglich geplante erstmal schriftlich aufgesetzt wird.....