haus vom vermieter kaufen

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Haus- und Gründstückskaufverträge sind immer über einen Notar abzuwickeln. Der setzt auch den Vertrag auf und kümmert sich um die Grundbucheintragung. Er wird auch gegenebenfalls auf die Frage einer Quasi-Enterbung durch den Unter-Wert-Verkauf etwas sagen können, wenn der Notar zugleich auch Anwalt ist. Einen solchen sollte sich der alte Herr suchen.

Er könnte versuchen, seine Kinder zu enterben und euch als Erben einsetzen. Das sollte aber beim Notar geschehen, damit der zunächst beurteilt, ob die Enterbung zu rechtfertigen ist, und auch, damit er sich dann von der Zurechnungsfähigkeit des Hauseigentümers überzeugen und auf Feinheiten in der Formulierung des Testaments achten kann. Andernfalls könnten die Erben das Testament erfolgreich anfechten.