Grundstücks-Verkauf ohne Gültiges Ausweisdokument bei Notar durchgeführt - Umschreibung im Grundbuch nicht möglich - was tun?

4 Antworten

Wo ist jetzt dein Problem? Du hast doch das Geld bekommen.

Als Käufer würde ich mir jetzt Gedanken machen, da ich nicht im Grundbuch stehe aber bereits gezahlt habe.

Was ist das Problem? Der Kaufvertrag ist wirksam, du hast das Geld bekommen.

Wenn der Käufer sich sträubt, offiziell Eigentümer werden zu wollen (warum auch immer er das für tunlich hält), ist das doch grundsätzlich nicht dein Problem?

Mit dem Ausweis hat das nichts zu tun. Wenn der Notar an der Identität keine Zweifel hat, dann ist auch ein abgelaufenes Ausweisdokument unschädlich. Das Grundbuchamt hat die Identität nicht noch einmal in eigener Regie zu überprüfen, sondern sich an der Urkunde zu orientieren. Folglich kann der Eigentumsumschreibungsantrag eingereicht bzw. vollzogen werden. Der Käufer ist aber natürlich vertraglich dazu verpflichtet, den Vollzug zu ermöglichen.

Zum Notar fahren und den gültigen Ausweis vorlegen und darum bitten dass er sich drum kümmert.