Bekomme ich ohne Erbschein Einsicht ins Grundbuch als Erbe?

4 Antworten

Sie könnte einen Notar aufsuchen und ihn bitten eine Grundbuchkopie anzufordern. Notare erhalten diese, wenn sie angeben, dass diese zur Vorbereitung eines Vertrags brauchen.

Das wird ohne den Nachweis, dass die Vorfahren verstorben sind, nicht gehen. Als Angehörige hat sie aber Anspruch darauf, dass sie eine Ausfertigung der Sterbeurkunden erhält. Das dürften auch nur überschaubare Gebühren sein. Erbschein ist ggf. teuer. Aber sie will ja nur in das Grundbuch sehen.

Sie muss die Angaben nur glaubhaft machen. Dazu reicht theoretisch auch die Darlegung des Verwandschaftsverhältnisses und die Angabe, dass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Wie streng das Ganze dann gehandhabt wird, hängt vom zuständigen Grundbuchamt ab.

Sie kann es versuchen, es besteht ein berechtigtes Interesse. Es kann jedoch sein, dass das Grundbuchamt den Erbschein fordert. Den kann sie doch beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung