Mitbewohnerin will Kaution, bevor der Mietvertrag ausläuft?

9 Antworten

Eine wirksame Kündigung ist schriftlich auf Papier und mit eigener Unterschrift versehen dem Vermieter nachweisbar zu übergeben.

Ist damit das Mietende am 31.08.2020 nun gültig? Vorausgesetzt, diese Kündigung hast du bis 3. Juni 2020 auch tatsächlich erhalten. Gesäusel auf whats app. oder anderweitig telefonisch ist unwirksam.

Das Mietverhältnis kann auch vor dem 31.08.20 enden, wenn du mit der UM einvernehmlich den Mietvertrag auflöst, so u.a. am 30.06.20 unbeschadet der Kündigung zum 31.08.20. Nach wirksamen Mietende kannst du die Kaution zurückgeben aber keinen Tag früher.

"Gesäusel auf whats app. oder anderweitig telefonisch ist unwirksam"

Soweit ich weiss kann man in Whatsapp durchaus auch schreiben.

Kann ich ihr die verweigern, bis sie aus dem Mietvertrag draußen ist?

Ja, sogar noch erheblich länger :-O Die Kaution dient dem Sicherungsbedürfnis des Vermieters für Forderungen aus Vertrag. Insoweit darf sie sogar noch bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache für verdeckte, arglistig verschwiegene oder Allmählichkeitsschäden gem. § 548 I 1 BGB einbehalten werden; ein geringer, bis zu max. 4 Vorauszahlungen hoher Teil davon sogar bis zu 24 Monate für erwartbare Nachzahlugen aus Betriebskostenabrechnung n. § 556 III 2 BGB.

Genua diese Sach- und Rechtslage lässt man die Mieterin wissen.

G imager761

imager kleine Nachfrage, meintest du tatsächlich :

...max. 4 Vorauszahlungen...

oder sollte da 3 stehen ???

@pool56

Es sind 3-4, das hängt n. h. M. der Rechtsprachung AFAIK von der Kautionshöhe und erwartbarer Nachzahlung ab.

Die Kaution ist als Absicherung für den Vermieter für Forderungen gegen den Mieter vorgesehen. Theoretisch könnte deine Untermieterin ja noch beim Auszug Schäden verursachen. So unvorstellbar ist das bei der Räumerei noch nicht mal, wo man schnell mal irgendwas ramponiert.

Im Sinne der Kaution ist die Übergabe der Kaution vorher daher nicht. Im gewerblichen und Profibereich sind Rückzahlungen Monate nach dem Auszug durchaus üblich. Ich würde sowas am Auszugstag immer regeln wollen. Dann hat man damit alles hinter sich.

Kaution IMMER erst NACH dem Auszug zurückzahlen !!!

Sonst bleibst Du auf evtl. Kosten sitzen und sie ist weg.

Also bloß nicht volllabern lassen !!

Und: Sie hat dann auszuziehen, wenn sie gekündigt hat.
Mach ihr das unmißverständlich klar !!

Nein, sie hat zum Fälligkeitstermin ihrer Kündigung auszuziehen, nicht zu dem Termin an dem die Kündigung einging (sorry, ist missverständlich formuliert...).

@DerRoll

Ja natürlich, so meinte ich es auch...😁

Du solltest von ihr nur eine schriftliche Kündigung akzeptieren.

Dann muss sie sich auch daran halten.

Und die Kaution zahlst du erst dann, wenn sie die Wohnung schadensfrei übergeben hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung