keine kündigung bevor 2 Jahren Miete abgelaufen sind...?

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Steht im Vertrag (sinngemäß)

Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht einer ordentlichen Kündigung, ist das rechtens.

Mit der, für den Mieter, gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten hat das nichts zu tun. Die gilt natürlich immer. Hier eben erst nach oder zum Ablauf von 2 Jahren.

Steht allerdings im Vertrag (sinngemäß)

der Mieter verpflichtet sich ... oder die Mindestmietzeit beträgt ..., ist das natürlich unwirksam und Du kannst jeder Zeit ordentlich kündigen.


Hier für alle Zweifler bezüglich Kündigungsverzicht die Entscheidung des BGH dazu:

BGH zum Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat im April 2005 entschieden, dass in einem Wohnraummietvertrag ein formularmäßiger (zwischen den Parteien nicht im einzelnen ausgehandelter) Kündigungsverzicht, auch wenn er von beiden Parteien des Mietverhältnisses erklärt wird, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam ist, wenn die Dauer des Verzichts auf das Kündigungsrecht mehr als vier Jahre beträgt.


Quelle http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20zum%20Kuendigungsverzicht%20im%20Mietvertrag.htm

Beidseitiger Kuendigunsgverzicht kann in Mietvertraegen formularmaessig bis zu 4 Jahre und per Individualvereinbarung sogar noch laenger wirksam vereinbart werden. Allerdings muss aus der Vereinbarung klar hervorgehen, dass sie fuer beide Seiten gelten soll.

Nachmieterstellung, wie von einem User vorgeschlagen, geht hier nur in ganz wenigen Sonderfaellen und ist auch mit einigen Besonderheiten versehen (auf die ich hier nicht naeher eingehe, weil die Voraussetzungen wahrscheinlich sowieso nicht erfuellt sind)).

Wenn du das unterschreibst oder unterschrieben hast, ist der Vertrag so zustande gekommen und rechtsgültig.

Nein das ist nicht rechtens (mind. 2 Jahre dort wohnen), kriegst du aber nur mit Anwalt durch.