Mitbewohner nicht gemeldet?

1 Antwort

Jain...

Um dich anzumelden benötigst du eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes.

Wenn du in eine bereits bestehende WG ziehst, ist diese vom "Hauptmieter" unter Nennung seiner Adresse auszufüllen, damit du diese beim Meldeamt vorlegen kannst. Zusätzlich muss angegeben werden, wer Eigentümer der Wohnung ist.

Zusätzlich verlangen viele Meldeämter eine Einverständniserklärung des Vermieters über den Einzug.

Theoretisch könntest du seine tatsächlich derzeit gemeldete Adresse angeben.

Dein Mitbewohner muss aber daran denken, dass er eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Absatz 2 Nr.1 des Bundesmeldegesetzes begeht, und ein Bußgeld von bis zu 1000 EUR erhalten kann. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung