Mitarbeiter vom Bauamt ohne Erlaubnis auf Grundstück?
Kürzlich befanden sich zwei Mitarbeiter vom Kreisbauamt auf meinem Grundstück und haben dort fleissig Fotos gemacht.Meine Wenigkeit war zu diesem Zeitpunkt anwesend, allerdings im Gebäude. Die beiden Mitarbeiter haben sich nicht die Mühe gemacht, mal auf den Klingelknopf zu drücken und waren dann ziemlich überrascht, als ich nach draussen kam und sie nach ihrem Anliegen befragte.Sie gaben als Grund an, sie hätten von der hiesigen Gemeinde Meldung über ein Zelt bekommen, das ich trotz Aufforderung nicht entfernt hätte. Mal abgesehen vom Zelt, wo es offenbar trotz eindeutiger Rechtslage Spielraum zum Mitbürger quälen gibt, lautet meine Frage, ob die Leute vom Bauamt einfach ohne Ankündigung geschweige denn meiner Einwilligung einfach mein eingezäuntes Grundstück betreten und alles fotografieren dürfen?Und sie haben ALLES fotografiert, Haus, Autos, Palettenstapel und was halt so rumsteht. Das Zelt hätten sie übrigens problemlos von der Strasse aus fotografieren können.Ich wäre Euch echt dankbar für hilfreiche Antworten, am besten mit Quelle im Gesetzestext.
12 Antworten
Das Verhalten der Beiden war nicht in Ordnung, oder zumindest nicht ganz korrekt. Richtiges Verhalten: Klingeln, Vorstellen um Erlaubnis bitten. Du darfst auch Nein sagen. Nächster Schritt ein noch freundliches Schreiben deines Bauamtes: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben melden sie sich schriftlich an mit dem Hinweis, dass du ihnen gemäß § bla bla den Zutritt zu gestatten hast.
Da es zu dem Ganzen aber offenbar bereits eine Vorgeschichte gibt, kann es durchaus sein, dass auch hier der unangemeldete Besuch gerechtfertigt war. Vielleicht kommt als nächstes das Umweltamt mit ? Eigentum ist nicht nur mit Rechten verbunden, sondern auch mit Pflichten, die auch von Ämtern kontrolliert werden dürfen.
Kürzlich befanden sich zwei Mitarbeiter vom Kreisbauamt auf meinem
Grundstück und haben dort fleissig Fotos gemacht.
Die Mitarbeiter der Bauaufsicht kommen aber i.d.R. nicht ohne Grund.
Meine Wenigkeit war zu diesem Zeitpunkt anwesend, allerdings im Gebäude. Die beiden Mitarbeiter haben sich nicht die Mühe gemacht, mal auf den Klingelknopf zu drücken
Ds ist zwar nicht sehr freundlich, juuristisch aber irrelevant.
und waren dann ziemlich überrascht, als ich nach draussen kam und sie
nach ihrem Anliegen befragte.Sie gaben als Grund an, sie hätten von der
hiesigen Gemeinde Meldung über ein Zelt bekommen, das ich trotz
Aufforderung nicht entfernt hätte.
Siehe oben. Du hast also von der Bauaufsicht schon eine Entfernungsanordnung erhalten gehabt.
Mal abgesehen vom Zelt, wo es offenbar trotz eindeutiger Rechtslage
Das ist sie. Und wenn die Rechtslage die Aufstellung nicht zulässt, dann geht es eben nicht. Siehst du das anders, kannst du gegen einen Ablehnungsbescheid respektive die Entfernungsanordnung Rechtsmittel einlegen.
Spielraum zum Mitbürger quälen gibt, lautet meine Frage, ob die Leute
vom Bauamt einfach ohne Ankündigung geschweige denn meiner Einwilligung einfach mein eingezäuntes Grundstück betreten und alles fotografieren dürfen?
Ja. Das steht in jeder Landesbauordnung. Nur mal ein Zitat auf der BayBO:
(Zitat)
Art. 54 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (...)Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind
berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und Anlagen
einschließlich der Wohnungen zu betreten; das Grundrecht der
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 Abs. 3
der Verfassung) wird insoweit eingeschränkt.
(...)
(Zitat Ende), Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-54
...sie hätten von der hiesigen Gemeinde Meldung über ein Zelt bekommen, das ich trotz Aufforderung nicht entfernt hätte.
Da gibts also bereits eine Vorgeschichte. So lange darüber nichts bekannt ist, lässt sich die Rechtmässigkeit des Betretens deines Grundstücks nicht beurteilen.
Oh man, immer diese Verklagungsgeilheit. Halt dich einfach an die regeln und gut ist. Versuch doch einfach nicht immer die grenzen zu verschieben
Da musst du einen genaueren Blick in die Landesbauordnung deines Bundeslandes werfen- in aller Regel ist das gesetzlich aber in Ordnung.