Mit Laserpistole geblitzt! Einspruch einlegen!?

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Also, halten wir folgendes fest: Du warst in einer 30er Zone und das wußtest Du. Da bist Du mit den Augen auf dem Tacho 45 gefahren. Und dann wirst Du mit 61 geblitzt und beschwerst Dich jetzt. Leg Einspruch ein und sag dabei die Wahrheit. Mist machen und dann auch noch vertuschen wollen ist nicht gut. Gerechtigkeit fordern ist in Ordnung. Du WARST zu schnell und dafür hast Du auch einen Denkzettel vedient. Wenn Deinem Einspruch nicht entsprochen wird, hast Du Pech gehabt und hältst Dich nächstes Mal an die Spielregeln. Immerhin hast Du dann was gelernt dabei. Gruß, q.

es sit schon ein bisschen unterschied, ob man 10kmh (tachos gehen grundsätzlich vor) zu schnell ist oder 31. zu moralpredigt erhobener zeigefinger ist hier fehl am platz, schliesslich geht es hier um die frage ob 10-20 euro strafe oder punkte, fahrverbot und geldstrafe.

@affenjungr

Ich sag ja: "Leg Einspruch ein und sag dabei die Wahrheit." Oder steht da was anderes?

Danke für's Fähnchen, muskelpi. Viel Glück, q.

@quopiam

die wahrheit interessiert in dem fall doch kein schwein. sie werden ihn ja nicht aufgrund seiner aussage bestrafen können, tacho anzeige reicht dafür nicht aus. also entweder ist die messung korrekt oder er kommt ohne strafe davon.

Hallo.

 

Ich gehe mal davon aus, dass ich deine ganzen Angaben ungesehen glauben kann und du tatsächlich mit 45 km/h unterwegs warst. Über den Sinn oder Unsinn des neuen Verkehrszeichens werde ich hier jetzt nicht diskutieren, schon allein weil fast jeder, der irgendwo gelasert wird, den Grund für die entsprechende Vorschrift ü-ber-haupt nicht verstehen kann. Tatsache ist, dass dort ein Verkehrszeichen steht und die Polizei nun mal dafür da ist, die Beachtung durchzusetzen... Aber das ist ohnehin ein anderes Thema.

Was den Busgeldbescheid angeht:

Es gibt wenige Möglichkeiten, gegen den Bescheid anzugehen ohne damit vorn ein Gericht zu ziehen. Die Bußgeldstelle wird von ihrer Forderung nicht freiwillig abrücken, das heißt, jemand muss entscheiden, was nun rechtens ist - speziell dafür sind Richter da.

Wenn du aber tatsächlich 45 km/h gefahren bist, würde ich es locker darauf ankommen lassen, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und ein Verfahren provozieren. Rein technisch muss nämlich irgendwas falsch gelaufen sein, sonst hätte das Lasergerät keine 61 km/h angezeigt.

Das Messverfahren selbst läuft so ab, dass man sich eigentlich nicht vermessen kann. Das Gerät wird auf die entsprechende Messstelle konfiguriert und gibt nur dann einen Wert heraus, wenn auch korrekt gemessen wurde. Das heißt, Fehlmessungen werden vom Gerät angezeigt, indem eben nichts angezeigt wird. Das Fehlen eines "Beweisfotos" ist insofern unerheblich, als das ein Foto nicht die Geschwindigkeit bewiesen werden kann. Fotos dienen lediglich dazu, den Fahrer festzustellen, damit niemand sagen kann, er habe das Auto zum entsprechenden Zeitpounkt nicht bewegt. Anhand des Fotos lässt sich feststellen, wer am Steuer saß. Das alles spielt aber keine Rolle, wenn im Rahmen des Laser-Messverfahrens sofort ein Anhaltepunkt eingerichtet wird, an dem die gelaserten Verkehrsteilnehmer direkt angehalten werden können - auf die Art hat man direkt den Fahrer und kann ihm persönlich den Tatvorwurf machen. Die gemessene Geschwindigkeit wird insofern nicht angezweifelt, als das die Messgeräte (wie schon beschrieben) quasi idiotensicher sind. Entsprechend ist es sehr schwer, das Verfahren anzuzweifeln.

Theoretisch kann es aber sein, dass bei der Konfiguration des Lasergeräts Fehler gemacht worden sind! Wenn der Messbeamte nicht die Vorgaben des Herstellers eingehalten hat, als er das Gerät für die Messstelle einrichtete, dann kann es sein, dass sämtliche Werte fehlerhaft sind. Dann lässt sich das Messergebnis anzweifeln und dein Bußgeldbescheid wäre gegenstandslos. Entsprechend könntest du deinen Führerschein behalten.

Ob Fehler gemacht wurden, lässt sich vor Gericht recht gut rekonstruieren. Allerdings wäre, wenn denn Fehler gemacht wurden, nicht nur dein Messergebnis falsch, sondern auch eine ganze Reihe weiterer Messergebnisse - quasi alle. Das heißt, wenn du der einzige bist, der Widerspruch einlegt und die Messung anzweifelt, dann wird es wiederum schwierig, das ganze glaubhaft einem Richter zu verkaufen.

Aber wie gesagt, ich glaube dir einfach mal.

So oder so sollte in dem Bußgeldbescheid stehen: "Meinen Einspruch möchte ich damit begründen, dass die von mir zum Messzeitpunkt mittels Tachometer beobachtete und festgestellte Geschwindigkeit stark von der tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit abwich. Dem vor Ort durch die Beamten ermittelten Messergebnis müssen daher zwangsläufig technische und/oder Handhabungsfehler zugrunde liegen. Gegen den Messwert von 61 km/h spricht weiterhin, dass ich unmittelbar vor dem Messpunkt eine Kurve passierte, die mit der von Ihnen postulierten Geschwindigkeit nicht sicher durchfahrbar gewesen wäre. Eine richterliche Entscheidung ist in diesem Fall meines Erachtens anzustreben."

ich die Messung aus folgenden Gründen für fehlerhaft halte:

- mein Tachometerstand betrug statt der gemessenen 61km(h laut Anzeige lediglich 45 km/h,

- ich kam zum Zeitpunkt der Messung gerade aus einer Kurve, die gar nicht mit 61 km/h passierbar gewesen wäre,

- die Straße dort ist dermaßen uneben, dass dies nach meinem Ermessen zu unkorrekten Messdaten geführt haben kann,

- es existiert kein Beweisfoto,

- es kann sich nach meinem Ermessen nicht um die Messung der Greschwindigkeit meines Fahrzeuges gehandelt haben, sondern muss die eines anderen Fahrzeuges vor mir gewesen sein.

Ort, Datum, Unterschrift

 

 

 

...wow,danke...das is echt mal ne guet begründung!danke,danke...eigens is mir die gelödstrafe egal,da es ein denkpflaster ist un mich halt noch mehr arbeiten lässt,einen anreiz gibt...aber das fahrverbot halte ich für unkorrekt!!!

Zahle, gib die Fleppe für 4 Wochen ab und bring es hinter dich.

Ist der beste Rat.

 

...ncith der beste rat,da ich die fleppen brauche un kein bock hab strafen abzusitzen un dafür umkosten zu haben,obwohl ichs nicht wahr...ich hasse ungerechtigkeit...

@muskelpi

be happy - Bußgelder sind im Gegensatz zu Geldstrafen nicht ohnehin "absitzbar"

über kurz oder lang musst du ja damit zum anwalt, oder wie willst du die messung vor gericht anfechten? geh zu einem anwalt, der darauf spezialisiert ist!

als widerspruch kannst du ja einfach reinschreiben, dass du dir sicher bist, in dem moment nicht schneller als 45kmh laut tacho gewesen zu sein, deswegen zweifelst du die messung an und fertig.

...bin zivi un hab deswegen anspruch auf beratungaskosten- und prozeßkostenhilfe,solang ich den einspruch selber einlege!aber du hast es richtig erfasst...ich will nur gerecht bestraft werden!aber ein fahrverbot ist echt hart und ungerecht...

@muskelpi

ja nun, wie dir hier schon angeraten wurde, aus dem einspruch muß ersichtlich sein, dass du die korrektheit der messung anzweifelst. es spielt eigentlich keine große rolle, ob du das dort gut begründest oder nur ein satz dahinschreibst. sie werden das eh nicht akzeptieren und damit ist es lediglich aus formaljuristischen gründen wichtig. also mach dir nich so viele gedanken darüber, schreib einfach, dass due die messung anzweifelst und fertig.