Macht Absperrband aus einem Feld ein Privatgrundstück?

8 Antworten

Das Privatgrundstück darf für andere nicht betretbar sein. Da muss dann sogar das Tor verschlossen sein. Da dürfte kein Flatterband reichen.

Wir hatten 1982 ??? den Fall, dass beim Wintertreffen des Goldwingclubs in der Jugendherberge über Koblenz (die geschlossen hatte - Winterpause) mithin geschlossene Gesellschaft auf dem Gelände, ein 15jähriger mit einer Suzuki 125 VanVan auf dem Hof herum fahren durfte.

Leider war ein Getränkelieferwagen gekommen und hatte das Außentor offen gelassen.

So spazierte dann halt ein Ehepaar auf der Burg herum.

Die kontrollierende Polizei befand: Öffentlich zugängliches Gelände, also Fahren ohne Führererschein etc. und Anzeige.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ganz klares Nein.

Sowas kolliediert mit dem allgemeinen Betretungsrecht und dem Naturschutz.

Felder, Wiesen und Wälder sind über das allgemeine Betretungsrecht öffentlich und dürfen NICHT abgesperrt werden (Ausnahmen kann es geben für eine Neuaufforstung).

Auch kollidert das mit dem Naturschutz, landwirtschaftliche Flächen sind besonders geschützt. Wo Nahrungsmittel angebaut werden, darf man nicht aus Spass rumfahren.

Warum denkst du das es Motocrossvereine mit eigener Rennstrecke gibt. Davon hat keiner seine private REnnstrecke.

wattdennnu2  15.07.2020, 11:22

...du solltest dich erst einmal informieren, was unter einem "allgemeinen Betretungsrecht" zu verstehen ist!

https://de.wikipedia.org/wiki/Betretungsrecht_(Erholung,_Sport)#Deutschland

blackhaya  15.07.2020, 11:28
@wattdennnu2

das bedeutet das jedermann die freie Natur geniessen kann und es verboten ist Wälder und Wiesen mit Zäunen abzusperren.

wattdennnu2  15.07.2020, 11:29
@blackhaya

...du solltest deine Augen in den Link stecken, bevor du versuchst, dich zu rechtfertigen.

Bei einem typischen Feld mit seiner Beschaffenheit für nicht geländegängige Fahrzeuge nicht so einfach zugängig ist, braucht es wahrscheinlich noch nicht einmal das Absperrband, solange auch in der Praxis sich keine fremden Verkehrsteilnehmer darauf verirren.

blackhaya  15.07.2020, 10:10

kompletter Unsinn

Keine Gewähr für folgenden Inhalt: https://www.co2air.de/lexikon/eintrag/1296-befriedet-befriedeter-besitz/

und https://de.unionpedia.org/c/Absperrband/vs/Einfriedung

Aber ein Absperrband scheint für deinen Fall eine Einfriedung zu bilden. Bessere Infos kann ich dir leider nicht bieten.

blackhaya  15.07.2020, 10:16

man darf keine Gebiete absperren die öffentlich gewidmet sind

SirKermit  15.07.2020, 10:20
@blackhaya

Das Gelände ist ein privater Acker und öffentlich gewidmet. Ob das dem TE weier hilft, kann ich nicht sagen, aber es ist nach wie vor privater Grund und Boden.

blackhaya  15.07.2020, 10:22
@SirKermit

ja na klar, jedes Feld, jeder Wald und jede Wiese hat ein Eigentümer. Aber dennoch sind solche Flächen öffentlich gewidmet.

SirKermit  15.07.2020, 10:36
@blackhaya

Danke! Diese Differenzierung war mir nicht bekannt.

Musst du nicht einmal. Wenn der Acker deinem Vater gehört, darfst du dort fahren, solange du willst. Dort gilt die StVO nicht.

blackhaya  15.07.2020, 10:15

da gilt das allgemiene Betretungsrecht

Felixsenior  15.07.2020, 12:20

Könnte sein???

Aber der Landschaftsschutz????

Möglichst noch mit offener Tröte? So war das doch angedacht?