Gegen Bußgeld einspruch einreichen Österreich siehe beigefügtes Bild?

2 Antworten

Einspruch kannst du immer einlegen, ob dieser aber auch durch geht steht auf einem anderen Blatt.

Wenn du Einspruch einlegst und es vor Gericht bringst wird der Zeuge deiner Tat zur Aussage eingeladen, dort wird er das selbe Erzählen was dir auch in dem Brief vorgeworfen wird.

Du könntest natürlich argumentieren das dir zwar die Reifen durchgegangen sind, du das aber weder absichtlich gemacht hast, noch es übertrieben laut war. Ob du damit allerdings durch kommst ist anzuzweifeln denn die Aussage des Beamten hat für gewöhnlich mehr Gewicht und dieser Aussage wird mehr Beachtung geschenkt als dir. Sofern du also nicht noch andere Zeugen hast die für dich aussagen könnten würde das klar gegen dich ausfallen.

Ob es aber überhaupt zu einem Verfahren vor Gericht kommt ist auch nicht gesichert, soweit kommt es eigentlich nur wenn du es voll drauf anlegst.

Wenn du allerdings Einspruch einlegst und dieser abgelehnt wird musst du die zusätzlichen Kosten tragen die durch den Einspruch entstehen, daher solltest du dir gut überlegen ob sich ein Einspruch für dich lohnt oder nicht. Alternativ kannst du das ganze natürlich auch von einem Anwalt prüfen lassen, wenn du allerdings keinen Rechtsschutz hast kommt dich das Bezahlen der Strafe günstiger.

Du kommst nicht drumrum musst du wohl bezahlen so leid es mir auch tut...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung