Mit holländischen Führerschein in Deutschland bestraft?

3 Antworten

Beim Fahrverbot für Ausländer, deren Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland liegt, gilt hingegen eine andere Regelung. Diese ist § 25 Abs. 3 StVG zu entnehmen. Dort ist festgelegt, dass das Fahrverbot in ausländischen Führerscheinen vermerkt wird. Zu diesem Zweck ist es auch erlaubt, dass Behörden das Dokument über die Fahrerlaubnis zu beschlagnahmen.

Auch bei einem Wohnsitz außerhalb von Deutschland wird also ein Fahrverbot für Ausländer durchgesetzt. Allerdings müssen Betroffene den Führerschein nicht für den festgelegten Zeitraum abgeben. Stattdessen müssen sie ihn bei der zuständigen Behörde einreichen bzw. ihn einschicken. Dort wird dann ein Vermerk in Form eines Aufklebers auf dem Führerschein angebracht. Diesem ist zu entnehmen, wann das Fahrverbot endet.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/fuer-auslaender/

Dreamboyx3 
Fragesteller
 18.02.2020, 17:10

ich habe es aber so verstanden, dass ausländische führerscheinbesitzer ein vermerk bekommen, dass sie in deutschland ihre fahrerlaubnis entzogen bekommen haben. Der artikel thematisiert ja, dass die strafe nicht weggeht auch wenn man ausländer ist

headshotd  18.02.2020, 17:14
@Dreamboyx3

Es wird halt ein Vermerk gemacht und ein Aufkleber auf dem Führerschein.

Das Fahrverbot gilt dann natürlich nur in Deutschland. Sollte die Person dann trotzdem in de fahren, dann ist es eine Straftat und es wird dann richtig teuer..... (im extrem Fall Gefängnis)

Dreamboyx3 
Fragesteller
 18.02.2020, 17:41
@headshotd

Der führerschein ist bei ihm aber in holland

Entziehen kann nur das Land, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Kommt die Aufforderung zur MPU aus Deutschland, kann Deutschland die Fahrerlaubnis nicht entziehen, sondern lediglich ein Fahrverbot für Deutschland aussprechen.

Fordert die niederländische Straßenverkehrsbehörde eine der MPU ähnliche Untersuchung, kann bei nicht Bestehen die Niederländische Behörde die niederländische Fahrerlaubnis entziehen. In beiden Fällen darf er in Deutschland nicht mehr fahren.

Mein Tipp: Den Führerschein niemals gar nie nicht aus der Hand geben. Beschlagnahmt werden kann nur etwas, was aus dem Besitz gegeben wird.

Dreamboyx3 
Fragesteller
 18.02.2020, 17:37

Danke für deine antwort. Im brief stand dass wenn er der aufforderung der MPU nicht nachgeht, beabsichtige die frau ihm die fahrerlaubnis zu entziehen bzw abzuerkennen. Warum ist nicht vom fahrverbot die rede? Kann sie das?

wiki01  18.02.2020, 19:01
@Dreamboyx3

Mit Entzug der Fahrerlaubnis kann nur ein Fahrverbot in Deutschland gemeint sein. Kein Land der Welt kann einen holländischen Führerschein einziehen, außer Holland.

Dreamboyx3 
Fragesteller
 19.02.2020, 17:15
@wiki01

Bist du dir sicher? Hast du Quellen?

wiki01  19.02.2020, 17:37
@Dreamboyx3

Ja, ich bin sicher. §69b StGB

Prinzipiell kann nur das Land ein Fahrverbot aussprechen, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Voraussetzung ist, dass der Delinquent Auslaender ist und seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.

Allerdings kann im Ausgleich dazu ein deutlich hoeheres Bussgeld von Auslaendern verlangt werden.

Es kann zusaetzlich ein mehrjaehriges Fahrverbot fuer Auslaender in Deutschland verhaengt werden. Wer trotz Fahrverbot erwischt wird, muss mit extem enpfindlichen Geldstrafen und ggf. auch mit Haftstrafe rechnen.

Nur wenn aufgrund der Schwere des Vergehens (z. B. Fahrt im Drogenrausch) ein Antrag auf Strafverfolgung bei den niederlaendischen Behoerden gestellt und diesem stattgegeben wird, dann kann der Straffaellige auch im Heimatland seinen Fuehrerschein verlieren.