Mit Fahrrad vor Polizei flüchten, ist das strafbar?
Ich war kürzlich mit meinem Fahrrad unterwegs und wurde dann von der Polizei angehalten, da ich ohne Abzusteigen über den Zebrastreifen gefahren bin. Ich habe überlegt ob ich nicht einfach Gas geben sollte und abhauen sollte. Wenn man das macht, die Polizei einen aber trotzdem kriegt, zahlt man dann nur das Busgeld für das falsche Überqueren des Zebrastreifens oder passiert einem noch was, weil man abhauen wollte?
5 Antworten
Die Flucht als solche ist niemals strafbar! Lediglich die dabei evtl. begangenen Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten können verfolgt werden. (Mißachtung der Weisungen von Polizeibeamten, Rotlichtverstöße, Vorfahrtverstöße usw. ...)
Wer der Ansicht ist, die Flucht vor der Polizei wäre ein eigener Straf- oder Ordnungswidrigkeitstatbestand, der möge die entsprechende gesetzliche Vorschrift nachweisen - und nicht einfach irgend etwas behaupten.
Bei der Beurteilung rechtlicher Zusammenhänge ist Erbsenzählerei ein durchaus probates Mittel.
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So ist folgendes Szenario doch durchaus denkbar:
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Ein Betroffener wird wegen einer Ordnungswidrigkeit von einem Polizisten angehalten. Er hält auch zunächst an (befolgt also die Weisung des Polizisten), nutzt dann jedoch einen Moment der Unaufmerksamkeit des Polizisten zur Flucht flüchten. Als der Polizist dies bemerkt, ist der Betroffene schon "über alle Berge", sodass eventuelle weitere Weisungen des Polizisten ("Halt! Stehenbleiben!") ihn nicht mehr erreichen.
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Mit welchen straf- oder ordnungsrechtlichen Vorschriften könnte der Betroffene wegen seiner Flucht verfolgt werden, wenn er später doch noch ermittelt werden würde?
Antwort: Mit gar keinen! Denn alle Weisungen des Polizisten, die er wahrgenommen hat, hat er befolgt. Und die Flucht selber ist kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsstrafbestand.
Also das Buß bzw. Ordnungsgeld wirst Du dann sicher ausrichten müssen. Falls sie dich erwischen sollten, dann denke ich das sie, wenn du als "Ersttäter" verflüchtest, mit einer geringen Strafe davon kommst. Solltest du wegen solchen Delikten schon aufgefallen sein, gibt es eine Strafanzeige und wird vor dem Jugendgericht verhandelt.
MfG
man bekommt beim ersten mal noch eine verwarnung weil es ja fluchtversuch ist
Du kriegst dann zusätzlich noch ein Verwarnungsgeld, weil Du Dich einem Zugriff entzogen hast.
Und in welcher Höhe?
Bin noch nie "geflohen", keine Ahnung also.
Vor der Polizei flüchten ist immer strafbar. Egal, womit Du flüchtest, es gibt auf jeden Fall Ärger. Gruß, q.
Nein. Die Flucht vor der Polizei ist niemals strafbar.
Nicht einmal der Ausbruch aus einem Gefängnis ist strafbar.
oh doch, die Flucht vor der Polizei ist strafbar, sofern du einer Halteaufforderung nachkommst. Nennt sich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Straffreiheit für einen Gefängnisausbruch hat einen völlig anderen Grund und kann daher nicht zum Vergleich herangezogen werden. Grund für diese Straffreiheit ist, dass der Gesetzgeber den Freiheitsdrang des Menschen attestiert und es daher niemandem verübeln will, wenn er abhaut. Allerdings verwirklichst du idR beim Fluchtversuch genug andere Strafnormen.
Nein!
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" ist etwas ganz anderes als Flucht. Zur Erfüllung des Tatbestandes des Widerstandes muss Gewalt angewendet oder mit Gewaltanwendung gedroht werden oder ein tätlicher Angriff erfolgen (siehe § 113 StGB).
Das ist aber nicht der Fall, wenn der Betroffene lediglich flüchtet und dabei lediglich Weisungen der Polizei (z.B. "Halt! Stehenbleiben!") nicht befolgt. Die Nichtbeachtung solcher Weisungen ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Im Übrigen ist selbstverständlich auch bei der Flucht vor der Polizei der "Freiheitsdrang" das maßgebliche Motiv.
Erbsenzähler :-) Mißachtung von Weisungen ist doch dabei stets gegeben.