Mit Epilepsie keine Chance Arbeit zufinden! Bitte um Rat!

12 Antworten

Ich leide selbst seit 30 Jahren an Epilepsie und habe bis auf 2 Jahre immer gearbeitet. Also als Epileptiker keine Arbeit zu finden ist Unsinn. Suche einfach mal den Integrationsfachdienst in deiner Stadt auf, die werden dir bei der Arbeitssuche helfen. Vielleicht wäre aber ein Schwerbehindertenausweis von Vorteil, denn damit umgehst du z. B. den Einstellungsstop in Behörden. Außerdem müssen AG eine bestimmte Anzahl Schwerbehinderter einstellen.

Wenn Du seit fünf Jahren keine Anfälle mehr hattest und gut eingestellt bist, brauchst Du diese Fragen eines AG nicht (wahrheitsgemäß) beantworten.

Ich habe Dir mal einen Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz, Fitting, Handbuch. Da der Betriebsrat ein Mitbestimmuingsrecht bei der Gestaltung von Personalfragebögen hat, steht im § 94 dazu u.a.:

"Krankheiten: Unzulässig ist es, von Bewerbern die Vorlage einer Bescheinigung ihrer Krankenkasse über Häufigkeit und Dauer der Erkrankungen in letzter Zeit zu verlangen oder danach zu fragen. Fragen nach Krankheiten sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich auf Erkrankungen beziehen, die zu einer dauerhaften Gefährdung oder Einschränkung der Leistungsfähigkeit des AN auf dem in Aussicht genommenen Arbeitsplatz führen. Unzulässig sind auch allgemeine Fragen zum Gesundheitszustand oder Blutuntersuchungen, die nicht durch arbeitsplatzrelevante Gefährdungen veranlasst sind."

Du brauchst auch bei Einstellungsuntersuchungen keine Angst zu haben. Der Arzt darf dem AG das Ergebnis der Untersuchung nur insoweit mitteilen, als er die Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz bejaht oder verneint (ohne einzelne Befunddaten). Der Arzt unterliegt auch hier der Schweigepflicht.

Wenn Du also aktuell und in der jüngeren Vergangenheit kein Problem mit Deiner Erkrankung gehabt hast und diese Dich bei Deiner Arbeit nicht einschränkt, rede nicht darüber.

Viel Glück bei der Jobsuche

Hexle2  06.09.2013, 06:09

Nachtrag: Im NomosArbeitsrechtkommentar steht im § 611 BGB: Recht zur Lüge:

Für den Vertragsschluss irrelevante Informationen dürfen nicht erhoben werden. So hat der AG grundsätzlich nur Anspruch auf wahrheitsgemäße Angaben, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz und die zu verrichtende Tätigkeit ausschlaggebend sind. Da Schweigen als Verbergen von ungünstigen Umständen gedeutet werden kann, sind Bewerber berechtigt, unzulässege Fragen unvollständig oder falsch zu beantworten, ohne dass der AG den Vertrag später anfechten kann.

DonCarlo 
Fragesteller
 06.09.2013, 16:42
@Hexle2

Ich danke dir,für diesen Auszug. Noch eine Frage,ich soll also nicht auf das hören was mir meine Neurolgin sagt?Denn diese meint sobald es auf irgendeinen Fragebogen steht oder mich jemand fragt,muss ich die Krankheit erwähnen. Das ist ja mein Problem,ich habe Angst das wenn mir doch etwas passiert,ich dann gekündigt werde. Das bringt mich ja dann auch nicht weiter. Und auch nach 5 Jahren Anfallsfrei ist es nie ausgeschlossen das nochmal ein Anfall kommt. Und glaub mir das ist mir schon passiert. Klar will ich Arbeiten,aber in der Hinsicht bin ich wahrscheinlich zu ehrlich. Liegt nun mal in meiner Natur. Und für ehrlichkeit bekommt man dann immer absagen. Aber da hier ja auch steht das man lügen kann,kann ich das ja auch beim nächsten Bewerbungsgespräch machen.

Sorry, habe Deine Nachfrage erst jetzt gelesen. Ich kenne nur Personalbögen bei denen nach einer Schwerbehinderung gefragt wird.

Die gab es auch auf den Personalbögen in unserem Betrieb. Der Betriebsrat hat daraufhin die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass diese Frage nicht unbedingt beantwortet werden muss. Nun gibt es den Zusatz "Freiwillige Angabe".

Wenn Du keinen GdB (Grad der Behinderung) von mind. 50 % hast und auch nicht gleichgestellt bist, musst Du diese Frage nicht beantworten oder darfst "nein" ankreuzen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du auch mal einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. Der kennt sich besser mit arbeitsrechtlichen Fragen als ein Arzt.

Hallo. Wenn du seid 5 Jahren keine Anfälle mehr hattest, zählst du als gesund, egal ob mal etwas wieder kommen sollte oder nicht. Keiner kann in die Zukunft gucken. Auch andere gesunde können plötzlich einen Herzinfarkt oder anderes erleiden, sodass er/sie die Arbeit nicht mehr ausüben kann. Laut Gesetzt brauchst du es nicht an zu geben. Wer 1 Jahre anfallsfrei ist, je nach Anfallsart braucht es nicht mehr an die große Glocke zu hängen. Ausweis bekommmst du nicht mehr, wozu auch?

Beim nächsten Bewerbungsgespräch nichts davon erzählen und auch nicht im Fragebogen ankreuzen. Wirst du dann eingestellt, und du solltest nach vielen Jahren doch mal wieder einen Anfall bekommen, na und, dann ist es etwas Neues und hat mit den vorigen Anfällen die du mal hattest nichts zu tun, da es eine völlig andere Epi sein kann.

So würdest du ja nie Arbeit finden. Gehe gerne zum Gutachter und sage:,, Ich bin seid 5 Jahren anfallsfrei und will unbedingt Arbeiten." Gutachter oder MDK schreiben ohnehin alle schnell wieder gesund, auch die, die wirklich nicht Arbeiten können. Davor brauchst du keine Angst zu haben. Bei meinem Vater Arbeiten 4 mal gewesende Epileptiker und noch nie war etwas passiert. Und es ist Blödsinn von deiner Neurologin, soetwas zu sagen, du musst es angeben. Du musst es nicht angeben und das würde ich auch nicht angeben. Du machst dich damit keinerlei strafbar oder ähnliches. Du bist absolut gesund zumindest nun. Was mal kommen kann, weiß eben keiner. Die Kollegen meines Vaters sind maximal 2 Jahre ohne Anfälle unter Medikation und hatten keine Probleme eingestellt zu werden. Sonst mal Neurologe wechseln. Mit Schichten, da soltest du aber besser aufpassen. Tag, Früh und Spätschicht ist ja noch OK, aber mache keine Nachtschicht. Oder mache vorher mal selbst den Vorschlag einen Schlafentzug zu Hause zu machen und dann ab zum EEG um zu sehen, ob da überhaupt noch Veränderungen im EEG sind. Wenn nicht, kannst du auch Nachts Arbeiten. Denke an jetzt und nicht was mal kommen könnte. Das kann dir kein Neurologe sagen oder sonstwer. Auf jeden Fall kannst du Arbeiten und du brauchst nichts zu erzählen, was mal war und auch nicht im FB zu erwähnen. Autogurt

erwähne es nich und wenns dann doch mal passiert kundigen die dich wenn es nicht pssiert hast du einen job,.... kannst ja nix verleien....ehrlichkeit muss ja nicht immer sein