Heißt erwerbsunfähig = es ist verboten zu arbeiten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darfst Du arbeiten gehen, wenn Du es Dir zutraust. Und wenn Du ohne Grundsicherung auskommen kannst, ist das doch gut. Du darfst dann 
nämlich Dein ganzes Vermögen (so Du hast) behalten.

Das Gutachten drückt nur aus, dass Du vom JC keine Leistungen mehr bekommst, weil Du offensichtlich keine 3 Stunden am Tag arbeiten kannst.

Vi83D 
Fragesteller
 06.06.2017, 19:39

Danke! Ich werde mal ein halbes Haus erben (Wert 200.000 Euro). Ich leide schon die ganze Zeit darunter, dass ich das Erbe dann entweder nicht antreten dürfte oder das Geld eben aufbrauchen müsste. Ich fände das schrecklich. So ein 1/2 Haus ist - es geht hier ums Längerfristige - ja auch eine große Unterstützung. Bist Du Dir denn absolut sicher, dass ich dann trotzdem arbeiten darf? Nicht, dass man dann während der Zeit sowas wie Berufsverbot aufgebrummt bekommt!!

Laury95  06.06.2017, 19:49
@Vi83D

Du musst das Erbe annehmen, wenn du Leistungen beziehst.

beangato  06.06.2017, 19:50
@Laury95

@Laury95

Das stimmt nicht. Weiß ich aus der eigenen Familie.

Laury95  07.06.2017, 10:59
@beangato

Dann schau mal im elo-forum.org. Das Erbe muss angenommen werden, wenn du es nicht annimmst, werden halt die Leistungen gestrichen. Das JC muss vom Erbe auch in Kenntnis gesetzt werden. Nur wenn du einen Haufen Schulden erben würdest, müsstest du es nicht annehmen.

Aber bei einem 200k Haus wird das Amt ganz schnell hinterher sein.

beangato  07.06.2017, 13:14
@Laury95

Wie ich bereits sagte: Nein.

Da Du vorher nicht weißt, ob Du Schulden erbst oder was Wertvolles (das erfährt man erst nach Annahme), kannst Du getrost das Erbe ausschlagen.

Hat mein Kind erst im Dezembe 2016 getan - Leistungen wurden keine gestrichen. Und es weiß bis heute nicht, was es geerbt hätte.

Laury95  07.06.2017, 16:34
@beangato

Kannst du mir dazu bitte einen Link schicken? Ich habe ein paar Seiten durchstöbert und dort stand nichts davon, dass man das Erbe einfach ausschlagen darf. Das wäre auch unlogisch. Der Staat würde niemals erlauben, dass Erben mit mehreren tausend Euro einfach ein Erbe ausschlagen dürfen und dann weiter Hartz4 beziehen können oder in dem Fall Sozialhilfe.

Laury95  07.06.2017, 16:35
@beangato

Und seit wann erfährt man Schulden erst nach Antritt vom Erbe? Das kann man doch vorher alles vom Anwalt aufschlüsseln lassen.

beangato  07.06.2017, 16:38
@Laury95

Einen Link kann ich Dir nicht schicken.

Ich weiß es von meinem Kind. Es hat das Nachlassgericht angeschrieben, aber keinerlei Auskunft bekommen - bis heute nicht.

Mein Kind hat dann bei einem Notar das Erbe ausgeschlagen.

Laury95  08.06.2017, 08:42
@beangato

Da soll sich der Fragesteller auf alle Fälle noch mal ganz genau drüber informieren, da ich aus dem elo-forum kenne, dass man das Erbe nicht ausschlagen kann und dieses auch beim Amt angeben muss und Auskunft bekommt man doch eigentlich immer. Das ist komisch.

Barbdoc  08.06.2017, 23:09
@kevin1905

Wer keinen Beruf hat, der kann auch kein Berufsverbot bekommen.

nein es heißt erstmal nur, dass du nicht in der lage bist zu arbeiten.

entweder du bist erwerbsunfähig und bist beim sozialamt. oder du gehst min. 3 stunden am tag arbeiten und beziehst dein geld vom arbeitsamt. arbeiten und sozialamt, sowie erwerbsunfähig und arbeitsamt geht nicht. außerdem holt sich das sozialamt das geld bei den eltern wieder sofern sie genug verdienen!

das sozialamt ist also nur zuständig wenn du wirklich nicht arbeiten kannst. bei allem anderen bist du arbeitslos übers arbeitsamt. du kannst natürlich arbeiten gehn. musst dann aber zum arbeitsamt. sozialamt hat dann nix mehr mit dir zu tun

kevin1905  06.06.2017, 21:11

außerdem holt sich das sozialamt das geld bei den eltern wieder sofern sie genug verdienen!

Nö.

Hier liegt keine Pflegebedürftigkeit vor.

Eltern sind ihren Kindern Ü25 mit berufsqualifizierendem Abschluss ansonsten nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Vi83D 
Fragesteller
 06.06.2017, 21:57
@kevin1905

Ich habe aber leider keinen berufsqualifizierenden Abschluss (nur ein gutes Abitur).

Erwerbsunfähig heist du bist nicht in der Lage zu arbeiten las das mal von deinem Arzt abklären den den  ärztlichen dienst des   jobcneters ist nicht zu trauen und selbst wen es   jetzt so ist   kann sich das ja auch wieder ändern .

Ein Erbschaft Mus du nicht annehmen aber  es wäre  vorher zu klären was das Haus wert ist und ob du es als Renten vorsorge einsetzen kannst bz selber darin wohnen darfst wen es    nicht zu groß ist! den dan spart auch das zuständig amt gedl wen dann zb nur die neben kosten bezahlt werden müssen!

Vi83D 
Fragesteller
 06.06.2017, 22:03

Das halbe Haus (das ich erben werde) ist leider immer noch zu groß für eine person. ich könnte ja eine wg aufmachen und dann ins kleinste zimmer ziehen, so dass ich mir das halbe haus dann vielleicht doch leisten kann. leistungen vom sozialamt würde ich dann natürlich keine bekommen... .

Meinst du erwerbsgemindert?

Erwerbsunfähigkeits ist kein Begriff der Sozialversicherung mehr außer für Altfälle (geboren vor dem 02.01.1961).

Vi83D 
Fragesteller
 06.06.2017, 21:58

Ich kenne ich mit diesen Begriffen noch nicht so gut aus. Es geht einfach darum, dass ich aus gesundheitlichen Gründen prinzipiell laut Amtsarzt nicht in der Lage bin zu arbeiten.