Heißt erwerbsunfähig = es ist verboten zu arbeiten?
Hallo,
mich hat das Jobcenter zum Amtsarzt geschickt. Dort kam heraus, dass ich derzeit erwerbsunfähig bin. Ich soll jetzt Leistungen vom Sozialamt beantragen (Grundsicherung). Auf jeden Fall kann ich dann ja immer einen Aushilfsjob auf 450-Euro-Basis ausüben, das ist schon klar. Aber meine Frage ist: Ist es denn durch das Gutachten vom Amtsarzt nun vorgegeben, dass ich nicht arbeiten darf? Ich könnte mir ja auch Arbeit suchen (z. B. in Teilzeit). Dann verzichte ich eben auf das Geld vom Sozialamt. Geht das oder ist es mir nun eben verboten, arbeiten zu gehen?? Also, wie sieht das denn rechtlich aus?
7 Antworten
Natürlich darfst Du arbeiten gehen, wenn Du es Dir zutraust. Und wenn Du ohne Grundsicherung auskommen kannst, ist das doch gut. Du darfst dann
nämlich Dein ganzes Vermögen (so Du hast) behalten.
Das Gutachten drückt nur aus, dass Du vom JC keine Leistungen mehr bekommst, weil Du offensichtlich keine 3 Stunden am Tag arbeiten kannst.
http://www.businessandmore.de/service-und-wissen/item/71-was-hei%C3%9Ft-erwerbsunf%C3%A4hig?.html
Erwerbsunfähig ist jemand, der aufgrund seines gesundheitlichen
Zustandes zeitlich unabsehbar keine, oder nur noch geringe Einkünfte (bis 1/7 der monatlichen Bezugsgröße § 18 SGB V) aus seiner Erwerbstätigkeit erzielen kann.
Ich weiß nicht, ob das der Amtsarzt beurteilen kann.
Vlt. solltest Du mal einen Anwalt befragen.
Du musst das Erbe annehmen, wenn du Leistungen beziehst.
Nein!
Dann schau mal im elo-forum.org. Das Erbe muss angenommen werden, wenn du es nicht annimmst, werden halt die Leistungen gestrichen. Das JC muss vom Erbe auch in Kenntnis gesetzt werden. Nur wenn du einen Haufen Schulden erben würdest, müsstest du es nicht annehmen.
Aber bei einem 200k Haus wird das Amt ganz schnell hinterher sein.
Wie ich bereits sagte: Nein.
Da Du vorher nicht weißt, ob Du Schulden erbst oder was Wertvolles (das erfährt man erst nach Annahme), kannst Du getrost das Erbe ausschlagen.
Hat mein Kind erst im Dezembe 2016 getan - Leistungen wurden keine gestrichen. Und es weiß bis heute nicht, was es geerbt hätte.
Kannst du mir dazu bitte einen Link schicken? Ich habe ein paar Seiten durchstöbert und dort stand nichts davon, dass man das Erbe einfach ausschlagen darf. Das wäre auch unlogisch. Der Staat würde niemals erlauben, dass Erben mit mehreren tausend Euro einfach ein Erbe ausschlagen dürfen und dann weiter Hartz4 beziehen können oder in dem Fall Sozialhilfe.
Und seit wann erfährt man Schulden erst nach Antritt vom Erbe? Das kann man doch vorher alles vom Anwalt aufschlüsseln lassen.
Einen Link kann ich Dir nicht schicken.
Ich weiß es von meinem Kind. Es hat das Nachlassgericht angeschrieben, aber keinerlei Auskunft bekommen - bis heute nicht.
Mein Kind hat dann bei einem Notar das Erbe ausgeschlagen.
Da soll sich der Fragesteller auf alle Fälle noch mal ganz genau drüber informieren, da ich aus dem elo-forum kenne, dass man das Erbe nicht ausschlagen kann und dieses auch beim Amt angeben muss und Auskunft bekommt man doch eigentlich immer. Das ist komisch.
Wer keinen Beruf hat, der kann auch kein Berufsverbot bekommen.
nein es heißt erstmal nur, dass du nicht in der lage bist zu arbeiten.
entweder du bist erwerbsunfähig und bist beim sozialamt. oder du gehst min. 3 stunden am tag arbeiten und beziehst dein geld vom arbeitsamt. arbeiten und sozialamt, sowie erwerbsunfähig und arbeitsamt geht nicht. außerdem holt sich das sozialamt das geld bei den eltern wieder sofern sie genug verdienen!
das sozialamt ist also nur zuständig wenn du wirklich nicht arbeiten kannst. bei allem anderen bist du arbeitslos übers arbeitsamt. du kannst natürlich arbeiten gehn. musst dann aber zum arbeitsamt. sozialamt hat dann nix mehr mit dir zu tun
außerdem holt sich das sozialamt das geld bei den eltern wieder sofern sie genug verdienen!
Nö.
Hier liegt keine Pflegebedürftigkeit vor.
Eltern sind ihren Kindern Ü25 mit berufsqualifizierendem Abschluss ansonsten nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Ich habe aber leider keinen berufsqualifizierenden Abschluss (nur ein gutes Abitur).
Erwerbsunfähig heist du bist nicht in der Lage zu arbeiten las das mal von deinem Arzt abklären den den ärztlichen dienst des jobcneters ist nicht zu trauen und selbst wen es jetzt so ist kann sich das ja auch wieder ändern .
Ein Erbschaft Mus du nicht annehmen aber es wäre vorher zu klären was das Haus wert ist und ob du es als Renten vorsorge einsetzen kannst bz selber darin wohnen darfst wen es nicht zu groß ist! den dan spart auch das zuständig amt gedl wen dann zb nur die neben kosten bezahlt werden müssen!
Das halbe Haus (das ich erben werde) ist leider immer noch zu groß für eine person. ich könnte ja eine wg aufmachen und dann ins kleinste zimmer ziehen, so dass ich mir das halbe haus dann vielleicht doch leisten kann. leistungen vom sozialamt würde ich dann natürlich keine bekommen... .
Meinst du erwerbsgemindert?
Erwerbsunfähigkeits ist kein Begriff der Sozialversicherung mehr außer für Altfälle (geboren vor dem 02.01.1961).
Ich kenne ich mit diesen Begriffen noch nicht so gut aus. Es geht einfach darum, dass ich aus gesundheitlichen Gründen prinzipiell laut Amtsarzt nicht in der Lage bin zu arbeiten.
Danke! Ich werde mal ein halbes Haus erben (Wert 200.000 Euro). Ich leide schon die ganze Zeit darunter, dass ich das Erbe dann entweder nicht antreten dürfte oder das Geld eben aufbrauchen müsste. Ich fände das schrecklich. So ein 1/2 Haus ist - es geht hier ums Längerfristige - ja auch eine große Unterstützung. Bist Du Dir denn absolut sicher, dass ich dann trotzdem arbeiten darf? Nicht, dass man dann während der Zeit sowas wie Berufsverbot aufgebrummt bekommt!!