Mit 22 Jahren von zuhause rausgeschmissen werden?

9 Antworten

Hi,

du sitzt doch nicht auf der Straße. Nimm einfach eine Studienkredit auf. Du hast dein Recht auf Bafög selbst verspielt. Deine Eltern müssen dich gar nicht daheim aufnehmen, die hätten dich schon vor 4 Jahren rauswerfen können.

Deine Eltern könnten die Polizei holen und dich rauswerfen lassen. Wäre drastisch, aber ihr Recht. Deine Eltern wollen dich raushaben und das ist ihr gutes Recht. Sie haben es scheinbar erst mit Regeln versucht, dass du merkst, dass du ausziehen sollst. Und jetzt drohen sie mit der Polizei. Daran sieht man, dass du hättest schon längst dem Wunsch deiner Eltern entsprechen sollen.

Deine Eltern müssen dich daheim nicht aufnehmen. Und die Polizei kann dich auch rauswerfen. Und so weit sollte es nicht kommen!

Du musst erstmal verstehen, dass du absolut kein Recht hast bei deinen Eltern daheim zu wohnen. Die dürfen sich ihre Mitbewohner aussuchen, du hast keinen Mietvertrag, mit 18 endet die Fürsorgepflicht. Nicht nur deine Eltern beeinträchtigen dein Leben -andersrum scheint es auch so. Deine Eltern sind nicht unterhaltsfähig, deswegen hast du Bafög bekommen. Dass du nicht die erforderlichen Punkte hast, ist deine Schuld und du musst mit den Konsequenzen leben. Dafür gibt es aber auch Kredite, Stipendien, Nebenjobs. Wenn du jetzt also auf der Straße landest - dann willst du genau das. Es gibt zig Möglichkeiten sich im Studium selbst zu finanzieren.

Bevor du also wirklich mit Polizeigewalt rausgeworfen wirst: Nimm einen Studienkredit der KfW auf (wie zig 100.000 andere Studenten auch, die Bafög verspielt haben)

Kindergeld steht dir zu. Du kannst einen Abzweigungsantrag stellen, aber erst dann wenn dich deine Eltern wirklich rausgeworfen haben.

Zwar bist du als Volljähriger in erster Linie allein für deinen Lebensunterhalt verantwortlich, aber während deiner ersten Ausbildung bzw. Studium hast du noch einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern.

Diesen Anspruch erfüllen sie momentan, indem sie dir Verpflegung und Unterkunft gewähren. Dafür können sie auch das Kindergeld verwenden.

Wenn die Eltern selbst keine staatliche Unterstützung beziehen, sind sie aber seit deinem 18. Geburtstag nicht mehr verpflichtet, dich zu beherbergen. (Die Polizei hat mit deinem Rausschmiss nichts zu tun, diese wäre dabei nur behilflich, wenn du zu Hause randalieren würdest o. ä.)

Würden die Eltern dich vor die Tür setzen, müssten sie dir zwar Unterhalt in Form von Bargeld gewähren und dir auch das Kindergeld weiterleiten, aber da du bereits BAföG-Leistungen erhalten hast, sind sie vermutlich nicht in voller Höhe "leistungsfähig" (müssten weniger Unterhalt oder nichts zahlen...).

Dir würde bei einem "Rausschmiss" also nicht der "volle" Betrag (735 Euro) zur Verfügung stehen, um davon eine Unterkunft, Verpflegung, Kleidung etc. finanzieren zu können....

Du solltest dir schnellstmöglich einen Job suchen, um davon eine eigene Bleibe (Wohnung, WG, Studentenwohnheim...) und deine Verpflegung zahlen zu können, denn als Student kannst du lediglich BAföG-Leistungen als Unterstützung beanspruchen.

Alternativ könntest du ggf. einen Studienkredit aufnehmen (den müsstest du allerdings später in voller Höhe und nicht nur zur Hälfte wie bei BAföG zurückzahlen...)

es ist die wohnung deiner eltern. sie bestimmen wann du spätestens eintritt in diese  bekommst. bist du nicht zur zeit zu hause, kannst du auch gerne dort nächtigen wo du denkst das es dir besser geht.

wenn sie die faxen dick haben, können sie dich kommentarlos vor die tür setzen und du mledest dich im obdachlosenasyl an. meldest dich obdachlos/wohnungslos und siehst zu wie du klar kommst.

wenn deine eltern genügend verdienen und leistungsfähig sind, können sie zu unterhalt herangezogen werden. kindergeld kannst du über einen abzweigungsantrag anweisen lassen auf dein konto. dauert einige tage.

wenn du deinen leistungsnachweis noch nicht fertig hast und auf bafög angewiesen wärest, musst du gucken wo du geld bis dahin bekommst. meistens durch arbeit und vorübergehenden antrag auf alg2 wenn nötig hilfsweise auf darlehen.

Im Prinzip sind Deine Eltern Dir während einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Wie dies in Deinem Fall aussieht, dürfte diese Forderung durch Dich möglicherweise schwierig werden. Da hier die Bafögzahlungen eingestellt wurden, wegen " Fehlens der Ernsthaftigkeit " beim Studium, können möglicherweise auch Deine Eltern die Unterhaltszahlungen verweigern.

Grundsätzlich können Deine Eltern Dich vor die Tür setzen. Solange Du noch immatrikuliert bist kannst ! Du Kindergeld bekommen. Aber auch hier gibt es Regeln.

Kindergeld für Studenten - Bezug im Studium | JOBRUF

https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/.../kindergeld_fuer_studenten.html

Andere wirtschaftliche Hilfen stehen Dir erst einmal nicht offen.

Sie können dich rauswerfen, denn du bist volljährig.

Allerdings müssen sie dich dann finanziell unterstützen.

Und in ihrer Wohnung können sie klare Bedingungen stellen.

Aber Polizei ?

Diese kann in deinem Fall nichts tun, es sei denn, deine Eltern erteilen ein Hausverbot und du betrittst trotzdem deren Wohnung.

Dann kann die Polizei dir zunächst einen Platzverweis erteilen, was einem Rauswurf gleichkommt.

Und die Polizei kann dich entfernen, falls du gewalttätig wirst und / oder die Möbel deiner Eltern zu Kleinholz machst.

Ich empfehle, entsprechende Ämter zu besuchen, die dir helfen können.

Denn anscheinend wollen dich deine Eltern wohl nicht mehr in der Wohnung haben und es bringt nichts, einen solchen Streit ewig zu führen.

Zudem hat ein " eigenes Reich " auch klare Vorteile...

Gruß,

fraschi