Mit 18 zum Freund ziehen.. Unterhalt?

3 Antworten

Sobald Du volljährig bist hast Du nur noch einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern wenn Du noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung absolvierst (und in einer kurzen "Zwischenzeit") - sonst nicht.

Dann musst Du deinen Anspruch bei deinen Eltern selbst geltend machen - von "allein" bräuchte dir sonst keiner etwas zahlen...

Deine Mutter wird dir als ALGII-Empfängerin keinen Unterhalt leisten können.
Dein Vater müsste dir nur Unterhalt zahlen, wenn ihm von seinem Einkommen mehr als 1200 Euro verblieben, nach Abzug möglicher anderer - dir vorrangiger - Unterhaltsansprüche (minderjährige Kinder, seine Ehefrau).

Als Schülerin hättest Du ggf. Anspruch auf "Schüler-BAFöG", falls auch dein Vater dir keinen Unterhalt (oder weniger als deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf") zahlen könnte.

Als Auszubildende läge dein "Bedarf" bei 670 Euro. Dabei wären sowohl dein eigenes Einkommen (evt. abzüglich eines Freibetrages von ca. 90 Euro...) als auch das Kindergeld (184 Euro) anrechenbar. Die Differenz zu den 670 Euro wären der Unterhalt, den deine Eltern dir leisten müssten (falls leistungsfähig). Das Kindergeld wäre allerdings an dich weiter zu reichen.

"...ich würde weniger bekommen, da mein Freund normal verdient.. ..."

Das Einkommen deines Freundes spielt keine Rolle, da er nicht unterhaltspflichtig für dich ist. Nur wenn Du ALGII erhalten würdest, wäre es ggf. anrechenbar.

Meine Stiefmutter meint ich würde weniger bekommen, da mein Freund normal verdient..

Dein Freund hat mit deinem Unterhalt gar nichts zu tun.
Wenn du aber ausziehst gilst du nicht mehr als privilegiert. Das bedeutet du fällst nach § 1609 BGB in den 4. Unterhaltsrang. Damit sind deine Stiefmutter und falls vorhanden, jüngere Geschwister dir gegenüber vorrangig unterhaltsberechtigt.
Zudem steigt der Selbstbehalt deines Vaters auf 1200,-€.

Ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern hast du als Volljährige ohnehin nur, falls du dich in deiner Erstausbildung befindest.

warum willst du Unterstützung haben, zumal es deine freie Entscheidung ist, aus zuziehen, was du als Lebensunterhalt bekommen willst, außer Kindergeld brauchen sie nichts mehr zahlen, da du ja alles zu Hause hast, das muss du mit deine Eltern selbst aushandeln

Nee, der Unterhalt ist grundsätzlich als Geldrente zu gewähren (§ 1612 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes dürfte hier vorrangig vor dem Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern stehen, es sei denn, es ist angemessener abgeschlossener Wohnraum vorhanden und der Freund könnte im Haus/der Wohnung der Eltern einziehen.