mit 18 in den Jugendknast?

7 Antworten

Das wird je nach deiner Reife beurteilt.

In der Regel wird bei einem 18-Jährigen noch das Jugendstrafrecht angewandt. Um als Ersttäter direkt zu einer Jugendstrafe verurteilt zu werden, musst du schon eine außerordentlich große "Dummheit" begangen haben.

Dann bin ich ja beruhigt. Danke.

Ganz genau, wie lenn9 schon gesagt hat, kommt es auf deine Reife an. Wenn du gegenüber dem Richter noch wie ein Jugendlicher wirkst, dann hast du Chance auf eine Jugendstrafe. Wenn du sehr erwachsen wirkst, dann wirst du auch wie ein Erwachsener bestraft. Also benimm dich am besten wie ein Kind! ;)

Kommt darauf an was er getan hat und wie reif er ist.

Kommt drauf an für was.

Vergewaltigung lt seiner letzten Frage..