Misslungene laserbehandlung I'm Gesicht, anwalt?

2 Antworten

Du hast unten geschrieben, dass es keine Aufklärung oder Vertrag gab. Das kann ich mir zwar auch nicht vorstellen, aber wenn dem so war, war es ein rechtswidriger Eingriff, siehe dazu: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-1345-6891#:~:text=Ohne%20Aufkl%C3%A4rung%20und%20rechtswirksame%20Einwilligung,Gesundheitsschaden%20zu%20bewerten%20und%20schadensersatzpflichtig.

"Auch bei nach Facharztstandard korrekt durchgeführten kosmetischen Eingriffen ist auf eine rechtzeitige, umfassende Aufklärung als Voraussetzung für eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten in den Eingriff höchsten Wert zu legen. Ohne Aufklärung und rechtswirksame Einwilligung ist der Eingriff rechtswidrig; unvermeidliche verbleibende kosmetische Beeinträchtigungen nach einem solchen Eingriff sind dann als Gesundheitsschaden zu bewerten und schadensersatzpflichtig. Neben den zivil- und möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen muss der Arzt auch mit berufsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen rechnen"

Vielleicht hilft das ein wenig weiter.

Ich bin mir sicher, dass du vor dem Eingriff auf die Risiken hingwiesen wurdest und wußtest, dass es zu einer Narbenbildung kommen kann. Richtig?

Inwiefern ein Anwalt die Narben entfernen könnte, müßtest du erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung