lohnt sich eine anzeige bei blauen flecken und abschürfungen?
hallo,
ich habe vor einer woche mit meinem freund schluss gemacht, welcher daraufhin ausgetickt ist. er hat mich mit einem messer bedroht, wollte meine katze und meinen laptop klauen. ich hab ihm die tür versperrt und als ich gehört hab das jemand im treppenhaus ist hab ich nach hilfe gerufen. 2 männer haben meinen ex daraufhin am klauen gehindert. ich hab ebenfalls mit ihm gerangelt und unmengen an blauen flecken abbekommen, genauso abschürfungen. hab sogar am arm blaue flecken die von seinen fingerabdrücken kommen. polizei ist gekommen, hat alles aufgenommen. habe mir meine verletzungen auch vom arzt dokumentieren lassen. zudem hatte ich einen nervenzusammenbruch wegen dem ich jetzt in psychiatrische behandlung komme. habe mich 3 tage nicht getraut das haus zu verlassen und als ich dann von meiner mutter rausgezerrt worden bin, bin ich zusammengebrochen. jetzt frage ich mich ob ich ihn anzeigen kann. wenn ja dann wo`? muss ich für einen anwalt bezahlen, ich bin bafög-empfängerin?! wie hoch sind die chancen dass ich mit der klage durchkomme? kriege ich schmerzensgeld? wenn ja wie viel? sind ja sogesehen keine schlimmen verletzungen gewesen, nur dass mir einige tage alles weh tat und ich meine hand nicht mehr bewegen konnte.. habe noch nie eine anzeige gemacht oder ähnliches, dementsprechend auch absolut keine ahnung von sowas.. wäre also sehr dankbar für schnelle antworten
lg
5 Antworten
Na wenn die Polizei da war, dann hast Du doch mit den 2 Männern Zeugen und noch dazu das Protokoll der Polizeibeamten. Du gehst aufs Polizeirevier, woher die Beamten kamen und sagst ihnen, dass Du eine Anzeige erstattest gg. Deinen Ex. Aber vermutlich läuft diese Anzeige bereits durch den Polizeieinsatz. Diese Beamten sagen Dir dann auch ganz genau, wie Du weiter vorgehen sollst, damit Du zu Deinem Schmerzensgeld kommst, denn Anspruch hast Du zweifellos, auch was die psychischen Probleme anbelangt. Aber wie gesagt, diese Beamten helfen Dir in jedem Fall. LG Silvie
die anziege müsste aufgrund dessen das die polizei da war tatsächlich schon laufen, da hier automatisch ermittlungen eingeleitet werden! trotzdem kannst du natürlich auhc noch als privatperson anzeigen, in einem gerichtsverfahren würdest du dann als nebenkägerin auttreten und könntest dir so auch noch schmerzensgeld erklagen, falls es dir gelingt nachzuweisen das die psychologische behandlung und der nervenzusammenbruch auch durch ihn ausgelöst wurden, kann das auch eine lohnende summe sein, außerdem kannst du vor gericht erwirken, das er sich nur bis auf eine bestimmte entfernung (zb 300 meter) nähern darf, dich nicht anrufen darf, etc, und könntest ihn bei zuwiderhandlung erneut anzeigen!!
"jetzt frage ich mich ob ich ihn anzeigen kann. wenn ja dann wo`?" - das kannst du meine ich bei der Polizei machen lassen, die helfen dir auch weiter :)
Du kannst ihn einmal wegen Bedrohung Anzeigen und Körperverletzung. Ich denke es müsste Denkzettel genug für ihn sein. Keine Ahnung wie viel Schmerzensgeld du bekommen würdest, aber wenn du keine Anzeige machst, denkt er sich noch, er kann sich alles erlauben und macht irgendwas bei dir oder dasselbe bei anderen. Alleine deswegen solltest du ihn Anzeigen. Vielleicht kannst du auch eine Bannmeile gegen ihn errichten.
Wegen dem Anwalt, ich bin mir nicht sicher, wenn du vorweisen kannst du bist nicht im stande den Anwalt zu zahlen, kannst du, glaube ich, Prozesskostenhilfe beantragen.
also du kannst ihn anzeigen wegen körperverletzung und drohung und beim rest bin ich mir nicht so sicher sorry