Minusstunden in der Ausbildung angerechnet?

4 Antworten

Ja. Wenn der Chef nichts zu tun hat, dann kannst du entweder bis Ende das Lager efgen oder er schickt dich nach hause. Falls er dich nach hause schickt, du aber sagst, du kannst gerne bleiben, dürfen die Stunden dir nicht abgezogen werden. 

In dieser Aussage hat Dein Freund grundlegend recht, insbesondere im Bezug auf eine Ausbildung.

Hier sieht der Gesetzgeber grundlegend eine maximale Arbeitszeit ( ohne Pausen ) von 8,0 h pro Tag / 40 Stunden pro Woche vor. Mehrarbeit dürfte nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen dringender betrieblicher Notwendigkeiten angeordnet werden und dann auch nur in charakterlicher Gestaltung einer Ausbildung. ( es MUSS also gleichzeitig ein Ausbilder ständig zugegen sein )

Zudem wird Ausbildungsvergütung nicht nach tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung / Stunden gezahlt, sondern es ist mehr als eine Art "Aufwandsentschädigung" zu betrachten, wobei vom Ausbildungsbetrieb dennoch die nötigen und relevanten Ausbildungsinhalte vermittelt werden müssen.

Und selbst wenn arbeitstechnisch wenig zu tun wäre, so ist der Ausbilder in "Leerlaufzeiten" regulär auch in der Pflicht, Dir abweichend vom praktischen Betriebsablauf dann auf alternative Weise ausbildungsrelevante Inhalte zu vermitteln.

Wenn er das ( warum auch immer ) nicht will oder kann, so darf er Dir dennoch keine "Minusstunden" aufschreiben, nur weil er Dich aus Arbeitsmangel nach Hause schickt, anstatt Dir alternativ weitere Ausbildungsinhalte / theoretische Kenntnisse zu vermitteln.

Wenn der Arbeitgeber Dich nachhause schickt gehen die Stunden zu seinen Lasten. Du hast also keine Minusstunden !