Minusstunden in der Gastronomie

3 Antworten

Minusstunden und Urlaub haben nichts miteinander zu tun. Gibt es ein Zeitkonto mit Plus- und Minusstunden und wenn ja, was steht dazu im Vertrag?

Generell gilt: Wenn Du arbeiten möchtest und der AG gibt Dir nicht genug Arbeit (egal ob genug da ist oder nicht) befindet der AG sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Minusstunden dürfen dadurch nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden.

Hier wälzt der AG das Betriebsrisiko auf den AN ab und das ist nicht gestattet. Urlaub mit den Minusstunden zu verrechnen geht sowieso nicht. Das Bundesurlaubsgesetz sieht den Urlaub zur Erholung vor und nicht zur Verrechnung.

Mit Resturlaub hast Du in Deiner Frage wohl den von 2014 gemeint und Dich nur verschrieben?

Ich meinte natürlich resturlaub 2014 Wir tragen unsere endzeit in den Dienst Plan ein Dieser wird dann am Ende der Woche von der Hotel Leitung ausgewertet

Heute habe ich um 15 Uhr angefangen und konnte um 18 Uhr wieder nachhause weil bei zwei Kellner eine zu viel ist bei knapp 10 hotelgäste. Ich würde sagen das ist ein Fehler in der Planung :(

@Franzilein0204
 Ich würde sagen das ist ein Fehler in der Planung :(

Das würde ich auch sagen und damit ist es ein Problem Deines AG und nicht Deines (Betriebsrisiko und Annahmeverzug, s.o.)

Wenn Du deine Arbeitskraft anbietest, diese der Betrieb nicht in Anspruch nimmt ist das nicht Deine schuld. Diese Minusstunden können nur im gesetzlichen Rahmen ausgeglichen werden. Was heißt "Resturlaub von 2015" ? Der ist maximal 1 Tag, denn es ist gerade mal die Hälfte des ersten Monatsvorbei.

Meinte natürlich 2014 ;)

Wenn keine Arbeit da ist für Vollzeit und dein Chef weiß das, dann könnte er dich auch halbe Tage laufen lassen.

Der Urlaubsanspruch besteht aber, da kann er nichts streichen. Ist ja nicht deine Schuld, wenn keine Gäste da sind.