Feiertagsbezahlung im rolierendem System?

3 Antworten

Er darf dir das Geld dafür nicht streichen. Er kann dir zwar keinen zusätzlichen freien Tag geben, das ist dann einfach "Pech" wenn dein freier Tag auf einen Feiertag fällt, aber er darf dir auch nicht den Lohn kürzen.

Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

Wenn der Feiertag auf einen freien Tag fällt, wird er nicht bezahlt. Fällt der Feiertag allerdings auf einen Tag, an dem du normalerweise hättest arbeiten müssen, muss der Tag auch genau so bezahlt werden, als ob du deine Arbeitsleistung erbracht hättest. Ein Arbeitnehmer mit einer regulären 5-Tage-Woche von Mo-Fr hat im Vergleich auch Pech gehabt, wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Dahingegen muss er einen Feiertag, der auf einen Donnerstag fallen würde, natürlich auch nicht anderweitig nacharbeiten, sondern bekommt seine Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, wie von Reservist beschrieben.

Das ist Schicksal, wenn der freie Tag auf einen Feiertag fällt, der wird dir nicht extra bezahlt, du hättest dann 6 bezahlte Tage bei einer 5 Tage Woche. Wird überall so abgerechnet bei Rolltagen.