40 Stunden Woche minus 4Std pro Woche frei,,,gilt das dann als 36 Std. Woche?

1 Antwort

Er schrieb im Arbeitsvertrag 40 Std und 4 Std. Freizeitausgleich.

Das verstehe ich nicht.

Entweder hast Du eine 40-Stunden-Woche oder eine 36-Stunden-Woche.

Wenn Du Gehalt bekommst, muss dieses doch an die weniger vereinbarten Wochenstunden angeglichen worden sein. Ich vermute mal, Dein AG bezahlt Dich für 36 Stunden nicht gleich wie für 40 Stunden.

Bei Stundenlohn bekommst Du die Stunden bezahlt, die Du arbeitest. Da kannst Du doch keine Plusstunden auf ein Zeitkonto bekommen, wenn Du  lt. AG im Minus bist.

Dein AG soll Dir einen Arbeitsvertrag mit 36 Wochenstunden geben oder er lehnt dies ab und Du musst weiter 40 Wochenstunden arbeiten.

Wie ist das denn jetzt mit der Bezahlung? Wie werden bei Dir Feiertage und Urlaubstage berechnet? Wird das auf die 36-Stunden-Woche bezogen oder auf 40 Stunden/Woche?

Sorry, da kann ich Dir keine bessere Auskunft geben.

Beate15 
Fragesteller
 02.12.2015, 21:40

Ich verstehe es doch selber nicht. Nochmals ....mein AG hat mich  gebeten bei Ihm zu arbeiten. ( Ich war aber in Festeinstellung) . Auf Grund dessen war ich in der glücklichen Lage zu verhandeln. Ich verhandelte 36Std Woche ....mit einem bestimmten Fixum an Gehalt plus 6 Wochen Urlaub etc. Er war damit einverstanden und schrieb im Vertag 40 Std Woche und 4Std frei in der Woche. Also dachte ich es sei korrekt, nämlich eine 36 Std. Woche. Nun aber habe ich etliche Überstunden, welche er mir wohl nicht ausgleichen möchte. ZB. Sonntags verkaufsoffen , Events etc., weil ich halt mit den angeblichen 4Std minus pro Woche die Überstunden ausgleichen kann bzw. soll.Es geht mir darum, hätte im Vertrag einfach 36 Std. stehen müssen, oder kann ich meine 36 Std. Woche auch mit 40Std und 4 freie Stunden rechtfertigen ?

Hexle2  03.12.2015, 06:33
@Beate15

Die Formulierung 40-Stunden-Woche und 4 freie Stunden/Woche ist sehr missverständlich.

Du bist der Meinung, dass Du 40 Stunden minus 4 Stunden, also 36 Stunden arbeiten musst. Der AG sagt, es sind zwar 4 freie Stunden/Woche vereinbart, gleichzeitig gilt aber die 40-Stunden-Woche.

Aus meiner persönlichen Sicht, ist die Formulierung für Dich schlecht. Du hast Gehaltsverhandlungen auf einer 36-Stunden-Basis geführt und der AG hat Dir meiner Meinung nach, durch die Formulierung eine 40-Stunden-Woche aufgedrückt.

Wenn der AG so viel Wert auf Deine Mitarbeit legt, solltest Du ihn umgehend auffordern, die Arbeitszeit im Vertrag eindeutig zu definieren. Es sollte drin stehen, dass Du zur Ableistung von 36 Stunden/Woche verpflichtet bist.

Frag aber lieber noch bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft nach. Ich bin kein Arbeitsrechtler sondern Laie.

DahleRieger  16.02.2018, 05:42
@Beate15

Der Passusu ist nichtig da er nicht eindeutig formuliert ist.

Deine Formulierung ist auch sehr schwammig.

Wie viele Stunden hast Du zum Beispiel im Januar gearbeitet und wie viele hast Du bezahlt bekommen? Oder bekommst Du jeden Monat das gleiche Gehalt?

Hier gehen die Unterschiede schon los.

Hast Du die tatsächlichen Stunden welche Du gearbeitet hast notiert in einem Buch nicht am Handy das gilt vor Gericht nicht.

Tag

Uhrzeit

Baustelle

Art deiner Tätigkeit

Welche Kollegen auf dem Bau dabei waren

Jeden Tag aufschreiben das gilt vor Gericht als Beweis