Darf der AG bei Urlaub weniger Stunden verbuchen?
Person A arbeitet jeden Tag 9 Stunden.
Mittwoch ist frei, dafür arbeitet er samstags 7 Stunden.
hat also eine 43 Stunden-Woche
Für jeden freien Tag (egal ob Urlaub, krank oder Feiertag) werden dem Arbeitskonto aber nur 7,5Std. gutgeschrieben und nicht 9 Stunden.
Daher macht er dann jedes mal Minus?!
Ist das irgendwo rechtens? was gibt es für Erklärungen?
Ist das irgendwo rechtens?
3 Antworten
Das ist natürlich nicht zulässig. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§4) und das Bundesurlaubsgesetz (§11) regeln das eindeutig. Dem ArbN ist für die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit das ihm bei der für ihn maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen bzw. bei Urlaub das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen ohne Überstunden. Durchschnitt heißt aber nicht, dass ein fiktiver Tagesdurchschnitt gebildet werden darf auf Basis der Wochenarbeitszeit sondern der vom Gesetzgeber verlangte Durchschnitt hat sich auf den jeweiligen Ausfalltag zu beziehen.
Durch AU und Urlaub dürfen definitiv keine Minusstunden entstehen.
Wenn jemand eine 43-Stunden-Woche hat, dann müssen ihm auch 43 Stunden pro Urlaubswoche gutgeschrieben werden.
Für einzelne Tage ist in den meisten Tarifverträgen 1/5 der Wochenarbeitszeit als Gutschrift vorgesehen. Bei 43 Stunden also 8,6 Stunden. Wenn ihr eine 5-Tage-Woche habt und auch der Urlaub auf einer 5-Tage-Woche basiert.
Weitere Fragen kann Dir aber auch die Gewerkschaft beantworten.
wenn er auch Mittwochs dann 7,5 Std. gutschreibt, auch wenn da nicht gearbeitet werden muß. ist das wohl OK