Minijob neben Vollzeit

3 Antworten

Was muß ich da arbeitsrechtlich beachten? 

Du musst Deinen AG über Deine Nebentätigkeit informieren. Außerdem solltest Du darauf achten, dass das Arbeitszeitgesetz sowohl von der Arbeitszeit als auch von den Ruhezeiten her eingehalten wird. Dein AG kann Dir den Nebenjob nur in wenigen Fällen verbieten, wenn Du z.B. bei der Konkurrenz arbeitest oder Du Deinen Pflichten im Hauptjob nicht mehr nachkommen kannst.

Steuern und Sozialabgaben bezahlt beim Minijob pauschal der AG. Rentenbeitrag wird seit diesem Jahr automatisch abgezogen, wenn Du Dich nicht nicht davon befreien lässt (Antrag stellen).

Was den Urlaubsanspruch angeht; auch im Minijob besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle AN, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung brauchst Du immer die Zustimmung deines Arbeitgebers,desshalb heisst es ja Vollzeit !Ps. Minijobs sind auch versichert , jedoch meist mit einer Pauschale , die der Arbeitgeber bezahlt....

brauchst Du immer die Zustimmung deines Arbeitgebers<:

Ein Auszubildender braucht für einen Minijob die Zustimmung des Ausbildenden, aber das trift hier nicht zu.

Man sollte einen Minijob aber dem Hauptarbeitgeber melden.

@lenzing42

Bei Vollzeit bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers dieser Vollzeitarbeit , hab nichts anderes geschrieben und wo bitte steht was von Azubi ?

@mbholzwurm

Der Arbeitgeber muss keine Zustimmung geben,er muss über die Aufnahme der Nebentätigkeit nur informiert werden.

Wenn da nix drin steht dann guck mal in euren Tarifvertrag

Tarifvertrag gibt es nicht ich bin im Büro eines Freiberuflers angestellt