Kündigung während der Probezeit am Monatsanfang?

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Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde gilt § 622

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von
sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei
Wochen gekündigt werden.

Legst Du morgen Deine Kündigung auf den Tisch - so wäre der 18. 10. Dein letzter Arbeitstag.

Dein Urlaubsanspruch beträgt dann 3/12 des Jahresurlaubes - also 7,5 Tage.

Außer Dein Arbeitgeber wäre bereit einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

Legst Du morgen Deine Kündigung auf den Tisch - so wäre der 18. 10. Dein letzter Arbeitstag.

Hier ist von einer vereinbarten "Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende" die Rede.

Dein Urlaubsanspruch beträgt dann 3/12 des Jahresurlaubes - also 7,5 Tage

... der dann auf 8 Tage aufzurunden ist!

@Familiengerd

...zum Monatsende

den Satzbaustein habe ich überlesen.

Bitte um einen Aufhebungsvertrag und höre, was sie sagen.

Du hast natürlich keinen Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Teile 30 durch 12, dann hast du die Anzahl pro Monat.

Ja also nur für die während der verbrachten Monate dann oder? Also 2,5 x3 und somit 7,5 Tage?

@Niico93

Ja, natürlich. Für jeden Monat, der gearbeitet wurde 1/12!

Es ist so, dass man in der Probezeit nicht unbedingt Anspruch hat, gleich Urlaub zu NEHMEN und wenn, dann nur so viel, wie man sich schon erarbeitet hat.

Aber wenn man geht, ist das ja was anderes.

Es kommt auf die Gesetze Ihres Staates an, und den kennen wir nicht.

Wenn Dein Urlaubsanspruch 30 Tage/Jahr beträgt, hast Du für vier volle Monate (bis 31. Oktober) Anspruch auf 4/12, also 10 Urlaubstage.

Willst Du früher aus dem Vertrag, kannst Du Deinen Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden. Du bekommst allerdings dann kein Arbeitslosengeld bis zur Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses am 1. November.

Wenn Du fristgerecht zum 31. Oktober kündigst, beantrage gleich Deinen Urlaubsanspruch. Das sind schon mal zwei Wochen die Du dann früher aufhören kannst. Solltest Du noch Überstunden haben, kannst Du auch dafür den Freizeitausgleich verlangen.

Okay, dann hätte ich bloß noch ein paar Tage über...im Vertrag steht auch bei der Kündigung steht es neben dem Urlaubsanspruch in Absprache mit dem AG diesem frei mich für die verbleibende Zeit freizustellen? Bloß die Frage ob er sich darauf einlässt..

@Niico93

Willst Du vor dem 31. Oktober aufhören, hast Du Anspruch auf 7,5 Urlaubstage die auf 8 Tage aufgerundet werden müssen.

Dein AG kann Dich freistellen, wenn er das möchte. Bei einer unwiderruflichen Freistellung kann er dann Überstunden und Urlaubsanspruch in die Freistellung einrechnen.

Ob er das tut, ob er sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt oder ob Du bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben musst, kann ich Dir nicht sagen. Ich habe das nicht zu entscheiden.

Ich würde an deiner Stelle den Vertrag zum 31.10. kündigen und die dir zustehenden 10 Tage Urlaub vom 17. bis zum 30.10. beantragen. Die restlichen 9 Arbeitstage würde ich nach bestem Wissen und Gewissen einfach weiterarbeiten. Neun Tage ohne Spaß sind erträglich, vor allem, wenn du dafür noch deinen Urlab nehmen kannst.

Hörst du nämlich vor dem 31.10. auf, dann werden aus den 10 Tagen Urlaub nur noch 8, weil der letzte Monat nicht voll gearbeitet wurde.

Die paar Tage wirst du doch in Gottes Namen noch durchhalten.

Wenn dein Chef dich natürlich bei voller Bezahlung von der Arbeit freistellt, umso besser. Aber es hinterlässt normalerweise bei allen Beteiligten das bessere Gefühl, wenn die Arbeit ordnungsgemäß abgewickelt worden ist.