Mietwohnung: Selbst Treppenhaus kehren, Schneeschippen etc?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Nein, ich muss nichts tun, wird alles professionell gemacht 40%
Ja, ich muss auch ab und zu diese Arbeiten erledigen 35%
Anderes 25%

21 Antworten

Anderes

Ob Mieter das machen müssen, hängt davon ab, was mietvertraglich vereinbart ist. Ändern lässt sich das nur mit Einverständnis aller Mieter des Hauses/der Immobilie/ der Wirtschaftseinheit. Einseitig kann de Mietvertrag wirksam nicht geändert werden.

Nein, ich muss nichts tun, wird alles professionell gemacht

Ich muss von all dem gar nichts mehr tun, das ist von meinem Vermieter an Subunternehmer weiter gegeben worden aber...dafür muss ich natürlich löhnen und nicht zu wenig.

Mit dem Bundesland hat das absolut nichts zu tun, das handhabt jeder Vermieter in eigener Regie!

Anderes

Das hat mit dem Mietvertrag was zu tun.

Eins meiner Kinder muss Schnee schippen, Hausordnung selbst machen, Mülltonnen schieben ...

Ich muss nur die Hausordnung machen.

Nein, ich muss nichts tun, wird alles professionell gemacht

Generell hängt es nicht vom Bundesland ab, sondern ob die Stadt sich darum kümmert (Räumung der Gehwege in einigen Bereichen mancher Städte) oder ob der Vermieter eine Firma dafür beauftragt, was sich natürlich entsprechend auf den Mietpreis auswirkt.

Gibt es keine Firma, die sich um solche Arbeiten kümmert, und die Stadt ist auch nicht zuständig, müssen die Mieter die Pflichten untereinander teilen. Weigert sich einer der Mieter seinen Beitrag zu leisten, kann dies sogar zu Abmahnungen bis hin zu einer Kündigung führen.

Ich habe inzwischen schon beides kennengelernt und kann definitiv sagen, dass mir die regelmäßige fremd-organisierte Reinigung, Räumung usw. von Treppenhaus und Gehwegen den Aufpreis wert ist!

VG :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Anderes

Meine Mieter müssen das nicht machen. Aus Sicht des Vermieters hat ein externer Dienstleister auch einen Vorteil: er kommt zuverlässig. Der VM ist dafür zuständig, dass die Wege und Flächen begehbar sind (auch der Gehweg vor dem Haus) und das würde ich nie auf die Mieter abwälzen.

Die Abrechnung - gerade im Winter - erfolgt nach Einsatzzeit mit Wetterkartennachweis. Es zahlt also niemand zu viel.

Die Treppenhausverglasung kann auch kein Mieter reinigen, da braucht es einen Hubsteiger.

Es gibt also viele gute Gründe, es extern machen zu lassen.

Ach so: Bundesländer sind Sachsen und BW, aber das ist eine Frage des Mietvertrages und der Hausordnung.