Hausverwaltung wird unverschämt und stellt Forderungen?

13 Antworten

Kannst Du nicht. Treppenhaus ist Fluchtweg, muß sogar aus gesetzlichen Gründen frei bleiben und es gehört nicht zu Deiner Wohnung. Wenn Dir die anderen Umstände nicht zusagen: ausziehen. Es zwingt Dich niemand, dort zu wohnen.

Die Hausverwaltung hat Recht,im Treppenhaus dürfen keine Möbel usw.stehen.

Es ist ein Fluchtweg.

Bezüglich der Mängel gilt folgendes:

Mangel Mietwohnung

  1. Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

2.Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  1. Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

4.Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern sie die Miete gemäß Tabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html.

Dasieht man mal wieder, daß es Vorteile hat einen Profi zu beauftragen.

Der Vermieter weiß nicht was er verbieten darf (Gerümpel im Flur - sieht sicherklasse aus) und worum er sich kümmern muss (Fenster). Aber wahrscheinlich weiß er von dem Mangel nichts - weil er (wie wir auch) keine Glaskugel hat.

Wie der Fragesteller an den Antworten der Wohnungswirtschaftsprofis sieht ist seine Meinung nicht ganz richtig. Also tut ein bsichen Bescheidenheit gut und sachliche Mitteilung über die Mängel, dann ist die Aussicht, diese beseitigt zu bekommen - hoch.

Lies dir deinen Mietvertrag durch, beschäftige dich mit dem Mietrecht (www.mietrecht-einfach.de), zeige Mängel schriftlich beim Vermieter (Verwalter) an und setze angemessene Fristen zur Beseitigung.

Das Treppenhaus MUSS für die Feuerwehr im Falle eines Brandes leergeräumt sein. Da man nie weiß, wann es brennt,hat es also IMMER frei zu sein. Das es bisher geduldet wurde, heißt nicht, dass es erlaubt ist.

Da nun ein Hausverwalter das Sagen hat, zeigt ja nur, dass der eigentliche Vermieter die Verantwortung abgegeben hat. Jetzt weht halt ein anderer Wind! Das wiederrum läßt die Chancen auf Mängelbeseitigung steigen...

Also, ran an der Kugelschreiber und eine Mängelbeseitigung schreiben.

Wenn es alles so schlimm ist und für dich nicht mehr erträglich, schreibe eine Kündigung und suche dir eine andere Wohnung. Kein Vermieter muß einen Mieter fragen, wie lang er den Rasen schneidet. Wenn du Mitbestimmungsrechte haben willst, kaufe dir ein Haus oder eine Eigentumswohnung...

Danke, aber ich soll dafür zahlen, dass man alle Bäume entfernt, meine Sichtschutzwand rausreisst, keine neue aufstellt und die Hecke so tief schneidet dass jeder Passant und alle Nachbarn mir in Wohnzimmer und auf die Terrasse schauen können und alle verdammten Autos mit ihren Scheinwerfern in mein Wohnzimmer leuchten? ? ?

@herrfreitag

Bäume werden entfernt, weil sie evtl. das Haus mit den Wurzeln kaputtmachen oder evtl. die Baumkrone das Licht schluckt und die Feuchtigkeit nicht vom Gebäude "weglässt".

Mit einem Verwalter kann man mit Sicherheit reden, ob eine neue Sichtschutzwand fachgerecht angebracht wird. Vielleicht möchte die Verwaltung aber auch ein neues Konzept verfolgen.

Damit Passanten und Scheinwerfer nicht in die Wohnung blinzeln, dafür hat ide Industrie Gardinen und Jalousien erfunden....

Wenn alles so unerträglich ist, ist es wohl besser, du suchst dir eine neue Bleibe!

So ist das eben in Mietwohnungen, mann zahlt und zahlt und hat nichts zu sagen....

@herrfreitag

Hmmmm, hast Du das Haus/Grundstück gekauft, so dass Du da irgendwas zu bestimmen hast???

@XtraDry

Wie? Was ist denn das für eine Frage?

Ich bestimme? Wie und Wo?

Egal was du genommen hast, nimm das nächste mal weniger davon!

@user1245

Man kann die verdammten Bäume und die Hecke die NICHT die Hauswand berühren auch einfach so lassen, bis im Herbst sowieso alles geschnitten wird oder?!

@user1245

Egal was du genommen hast, nimm das nächste mal weniger davon!

Ich denke, das solltest eher Du tun, mit einer etwas besseren Optik hättest Du sonst erkannt, dass sich mein Kommentar nicht auf Deinen bezog...

@herrfreitag

Kann man, muss man aber nicht...

@XtraDry

Wie Bäume und Hecken geschnitten werden müssen, kann auch von der jeweiligen Stadt geregelt sein. So dürfen in vielen Ortschaften Hecken und Bäume nicht höher als 1,00 m oder 1,20 m sein. In seltenen Fällen werden Sondergenehmigungen ausgesprochen. Das ist aber unwahrscheinlich nur weil sich jemand keine Gardinen leisten kann und sich von drei Autoscheinwerfern gestört fühlt. Und dass das Treppenhaus frei sein muss, ist gesetzlich geregelt, mal abgesehen davon das dieser nicht zur mietsache gehört. Sollte es mal brennen und der Schuhschrank oder etwas anderes blockiert den Fluchtweg, trägst du die Schuld und wirst, falls du nicht verbrannt bist, entsprechend zur Verantwortung gezogen. Und das wird schon allein durch die fahrlässige Blockade von Rettungswesen teuer,. von den angenommenen Sachschäden bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung evtl. mit Todesfolge, bei vorergehender längerer Weigerung den Weg frei zu räumen kann auch Todschlag in betracht gezogen werden, will ich mal gar nicht reden (bis zu 10 Jahre Haft, lohnt sich wegen sowas nicht). In Anbetracht dieser Tatsache, reg dich ab und stell das verdammte Schränkchen in deinen Wohnungsflur.

das Treppenhaus muss leer sein, es dürfen keine Bänke, Kommoden, Schuhschränke... dort stehen

Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache und ist außerdem Fluchtweg. Und Flucht-/Rettungswege müssen frei sein. Das dies bisher den Vermieter nicht gestört hat heißt noch lange nicht das die Mieter das Recht haben das Treppenhaus als zusätzliche Wohnfläche zu nutzen.

Zum anderen habe ich undichte Fenster, (die Fenster sind wie gesagt von 1970), die im Winter Schimmel auf den Leisten tragen! Es zieht einfach unglaublich.

Wurde der Vermieter bzw. die Verwaltung schriftlich darüber informiert und Beseitigung des Mangels gefordert? Zumindest den VM über Mängel zu informieren ist der Mieter verpflichtet.

Der Garten wird seit 3 Jahren regelmäßig auf meine Kosten von Gärtnern geschnitten, gemäht,... aber jedesmal so, dass die ganze Straße dann Einblick in mein Wohnzimmer hat! Gefragt werde ich nie, ...

Dazu ist der VM bzw. die HV auch nicht verpflichtet.

Das Badezimmer sieht aus wie im 18. Jahrhundert,

Solange alles funktionstüchtig ist muß der VM daran nichts ändern, auch wenn es wie anno dunnemals aussieht.

es riecht oft nach Abwasser.

Abfluß hin und wieder reinigen wirkt Wunder. Wenn es dann immer noch richt VM informieren.

Die Klingel klingt grauenvoll,

Kauf Dir einen Gong mit Big-Ben- oder einem anderen Bimmelton.

die Sprechanlage besteht noch aus einem "Telefonhörer" in den man reinsprechen muss - grausam

Ja nicht. Grenzt faßt an mittelalterliche Zustände.

Habe ich Anspruch auf Verbesserungen dieser Mängel

Bei den wirklichen Mängeln, Fenster und evtl. dem Abfluß, ja.

Alles andere was Du aufzählst sind keine Mängel.

und kann ich meinen Schrank und meine Holzbank im Treppenhaus stehen lassen ?

Nein. Das Treppenhaus gehört nicht zur Wohnung.

Aber anitari, entschuldige bitte mal, das ist doch gravierend und haarsträubend, da musst Du doch wenigstens ein bißchen Verständnis für den Fragesteller haben...