Mietwohnung - Anspruch auf Klingelschild?

2 Antworten

Eine Klingel ist vorhanden? Sie ist nur nicht mit Deinem Namen beschriftet?

Sowas kann man selbst machen.

Ich wüsste nicht, worauf sich dieser Anspruch begründen sollte. Nach der Schilderung ist zu vermuten, dass die zusätzliche Wohnung später erst hinzugefügt wurde, und damit kein Leitungsstrang von der Zugangstüre zur separaten Wohnung besteht. Dann ist auch das Anbringen einer zusätzlichen Klingel ohne erheblichen Aufwand nicht möglich, weil dazu erstmal eine Leitung verlegt werden müsste.

Was spricht denn dagegen, bei den Klingelschildern einfach einen entsprechenden Hinweis auf die Wohnung anzubringen? Ansonsten bliebe nur die Nutzung einer batteriegestützten separaten Funkklingel durch den Bewohner. Aber ob das praktikabel ist, müsste man vor Ort prüfen.