Mietwohnung - Anspruch auf Klingelschild?
Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung, die mit einer zweiten Haustür im Hof von den anderen Mietwohnungen getrennt ist. Neben der Haustür für die anderen Wohnungen sind Klingelschilder der jeweiligen Mieter angebracht, neben meiner Haustür allerdings nicht. Am Eingang des Hofs befinden sich nochmal Klingelschilder für alle Wohnungen, die von den meisten Menschen allerdings übersehen bzw. nicht als Klingelschilder wahrgenommen werden. Pakete werden deshalb z.B. immer an meine Nachbarn übergeben, da die Boten meine Klingel nicht finden. Habe ich rechtlichen Anspruch auf ein solches Klingelschild neben meiner Haustür?
2 Antworten
Eine Klingel ist vorhanden? Sie ist nur nicht mit Deinem Namen beschriftet?
Sowas kann man selbst machen.
Ich wüsste nicht, worauf sich dieser Anspruch begründen sollte. Nach der Schilderung ist zu vermuten, dass die zusätzliche Wohnung später erst hinzugefügt wurde, und damit kein Leitungsstrang von der Zugangstüre zur separaten Wohnung besteht. Dann ist auch das Anbringen einer zusätzlichen Klingel ohne erheblichen Aufwand nicht möglich, weil dazu erstmal eine Leitung verlegt werden müsste.
Was spricht denn dagegen, bei den Klingelschildern einfach einen entsprechenden Hinweis auf die Wohnung anzubringen? Ansonsten bliebe nur die Nutzung einer batteriegestützten separaten Funkklingel durch den Bewohner. Aber ob das praktikabel ist, müsste man vor Ort prüfen.