Man hat mir den Spiegel abgefahren, was muss ich nun tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren und Ihnen mitteilen was passiert ist und dass Du den Schaden reparieren lassen willst.

Die werden Dir dann schon sagen, wie es weitergeht.

Eigentlich ist der Unfallgegner auch verpflichtet, seine Versicherung unverzüglich zu informieren, aber das vergessen manche Unfallgegner.

Bei kleinen Schäden/Beträgen bis zu zu einer bestimmten ist es oft so, dass die Versicher sagen, man kann den Schaden reparieren lassen und sie zahlen es dann.

Bei größeren Schäden wird oft erst ein Kostenvoranschlag verlangt.

MfG

Johnny

Ich würde einen Kfz-Sachverständigen aufsuchen und ihn den Schaden begutachten lassen.

Bei einem Spiegel?? Wohl nicht, das treibt nur die Kosten hoch und ein Kostenvoranschlag tut es auch.

wende dich an die versicherung des unfallgegeners und frag nach der vorgehensweise. notier dir dabei datum ,uhrzeit und namen des versicherungsfuzzis wegen eventueller rückfragen. manche versicherungen akzeptieren nur bestimmte werkstätten oder wollen noch gutachter oder sonstwas. laß die sagen wie sie es haben wollen ,so bist du auf der sicheren seite und mußt nicht der versicherung hinterherrennen.

Nein, das ist Unsinn. Du bist geschädigt worden und kannst machen was du willst, in die Werkstatt in die du willst usw. Du bist allerdings zur Schadenminderung verpflichtet. Und deshalb reicht bei solch kleinen Schäden ein Kostenvoranschlag. Warum sollte die gegnerische Versicherung noch einen Gutachter bezahlen? Einfach bei der gegnerischen Versicherung anrufen, Schaden melden, du bekommst eine Schadennummer und gehst in deine Werkstatt des Vertrauens. Die machen noch ein Foto und reichen die Reparaturrechnung gleich durch zur Versicherung. Fertig.

manche versicherungen akzeptieren nur bestimmte werkstätten

Es muss eine Fachwerkstatt zu ortsüblichen Preisen bezahlt werden. Und nicht die Versicherung bestimmt, wo und ob repariert wird.

Zuerst muss man sofort die Versicherung kontaktieren. Einfach deine eigene, die regeln das. Die sagen dir auch, was du tun musst (Kostenvoranschlag wird schon stimmen). VIelleicht kriegst du auch einen Ersatzwagen bis deiner wieder fahrtüchtig ist.

Zuerst muss man sofort die Versicherung kontaktieren. Einfach deine eigene, die regeln das

Wenn man Vollkasko versichert ist, dann macht die Versicherung das ganz bestimmt. Ansonsten sollte man sich schon an die gegnerische Versicherung halten.

Auf keinen Fall die eigene Versicherung belästigen! Die müssen nämlich einen Haftpflicht Schaden anlegen. Bedeutet du wirst hoch gestuft. Erst wenn der Schaden wegen Nichtzahlung geschlossen ist, kann zurück gestuft werden. Mitten im Jahr merkt man davon nichts, doch wenn sich so ein Vorgang über den Jahreswechsel hin zieht, dann wunderst du dich über den hohen Beitrag.

Der Verursacher muss den Schaden bei seiner Versicherung melden, die Ihnen dann einen Fragebogen zusendet und den Schaden reguliert. Oder der Verursacher bezahlt den Schaden selbst direkt an Sie.