Vorsteuerabzugsberechtigt?

3 Antworten

Als Unternehmer würde die in der Werkstattrechnung enthaltene MWST von der Versicherung nicht erstattet, da die Reparaturrechnung samt VSt beim Versicherungsnehmer direkt in die Kosten gebucht werden würde. Handelt es sich jedoch um ein privates KFZ und um eine rein private Abrechnung, erfolgt die Erstattung inklusive MWST. In diesem Fall muss auf dem Formular eben "nein" angekreuzt werden.

Hallo, wenn Du Endverbraucher bist, dann kreutz Du das NEIN an. Das JA würde nur gelten, wenn Du ein eigenes Gewerbe/Unternehmen hast und die Umsatzsteuer verrechnen kannst.

Hast du ein Unternehmen bist du vorsteuerabzugsberechtigt, bist du ein Privatmann bist du es nicht.

Dieser Unfall ist privat mit einem privatem Fahrzeug passiert. Damit kein Missverständnis entsteht: ich kreuze NEIN an?

@SaphirX

*Ja, das ist richtig.***