Mietvertrag zurücktreten/ Studentenwohnheim?
Hi,
ich bin noch nicht in das Studentenwohnheim eingezogen und habe noch nicht die Schlüssel abgeholt, habe den Mietvertrag aber unterschrieben.
Aufgrund der aktuellen Lage finden meine Vorlesungen online statt, deshalb besteht der Bedarf an diesem Zimmer nicht mehr.
Was kann ich tun?
Liebe Grüße
Mehri
7 Antworten
Der Vertrag ist bindet.
Du kannst nur ordentlich Kündigen mit einer Frist von 3 Monaten u die Kalt Miete solange zahlen.
Du kannst nur ordentlich Kündigen mit einer Frist von 3 Monaten ...
Bei Studentenwohnheimen gelten andere Fristen und es kann in aller Regel nur zum Semesterende gekuendigt werden.
Allerdings koennte hier ein Widerrufsrecht bestehen (Vertrag mittels Fernkommunikation zustande gekommen und die Wohnung auch noch nicht besichtigt).
im Mietvertrag nach den Kündigungsfristen suchen, danach handeln. Es gibt kein Widerrufsrecht.
Hier duerfte es sehr wohl ein Widerrufsrecht geben. Der Vertrag wurde mittels Fernkommunikation geschlossen und das Zimmer wurde auch noch nicht besichtigt.
Mit dem Vertragspartner reden, wäre ein guter Anfang!
Ein Widerrufsrecht hast du hier nur, wenn der Vertrag auf dem Wege der Fernkommunikation zustande gekommen ist und du die Wohnung auch noch nicht besichtigt hast. Sonst nicht.
habe den Mietvertrag aber unterschrieben.
Ganz einfach ..... Du hast Dein Studentenzimmer angemietet und es steht zu Übernahme bereit
ergo kannst Du aus diesem Vertrag nur noch heraus, wenn Du die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhältst.
ich Habe ihnen den Mietvertrag Online zugeschickt, und das Zimmer auch noch nicht besichtigt. In welcher Form kann ich einen Widerruf schreiben? Danke für deine Hilfe