Rücktritt des Vermieters wegen Schufa-Eintrag

4 Antworten

Ich muss jetzt noch bis Dienstag warten, da wollte sie sich noch einmal bei mir melden um eine entgültige Entscheidung zu treffen !

Du hast einen gültigen Mietvertrag, fertig. Die Vermieterin kann diesen hinterher nicht anfechten. Ausnahme: Im Vertrag steht, daß Deine Vermieterin eine Schufa- Auskunft ziehen kann, und bei negativen Einträgen fristlos vom Mietvertrag zurücktreten kann.

Du prüfst jetzt:

-Hast Du Deiner Vermieterin im Mietvertrag überhaupt eine Einwilligung für eine Schufa- Auskunft gegeben? Falls nein: Dann darf sie auch keine Auskunft einholen. Falls sie das doch gemacht hat, kannst Du ihr richtig bösen Ärger vor Gericht machen!

Wenn Deine Vermieterin Dir zum Mietbeginn keinen Zugang zur Wohnung gibt, oder Dir vorher schriftlich so etwas mitteilt, dann würde ich persönlich sofort einen Anwalt kontaktieren, mit dem Ziel, für die Auflösung des Mietvertrages eine fette Abfindung zu kassieren.

Du hast einen gültigen Mietvertrag unterschrieben. Von diesem kann man nicht einfach zurücktreten. Somit kannst du auf Erfüllung bestehen. Es kann dann natürlich sein, dass deine Vermieterin dir kündigt, aber dies ist auch nicht so einfach. Bezüglich der SCHUFA muss deine Einwilligung vorliegen. Ich würde der Dame schreiben und auf erfüllung bestehen. Andernfalls kannst du dir auf deren Kosten eine andere Wohnung suchen. Hierzu solltest du aber einen Anwalt mit Fachbereich Mietrecht aufsuchen.

Gute Antwort.

Hallo Fariano,

vielen Dank für die schnelle Anwort. Bin mir nämlich auch der Meinung das dass nicht so einfach geht , war mir bloß nicht mit der Rechtslage so vertraut. Ich muss jetzt noch bis Dienstag warten, da wollte sie sich noch einmal bei mir melden um eine entgültige Entscheidung zu treffen !

Mfg

Ein unterschriebener Vertrag ist bindend. Zurücktreten vom Vertrag ist nicht möglich.

Auch eine Kündigung des Vertrages ohne triftigen Grund geht nicht.

Sollte sie den Wohnungsschlüssel nicht nicht geben und Ihr könnt nicht einziehen, so könnt Ihr Schadenersatz verlangen.

Kosten für Lagerung der Möbel und anderweitige Unterkunftskosten.

wenn der MV von beiden Parteien unterschrieben wurde ist er rechtgültig.

Punkt.