Rücktritt von Mietvertrag - Vermieter hat noch nicht unterschrieben

4 Antworten

Um die völlig richtigen Ausführungen von jockl zu ergänzen: Sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die Lage schildern. Wenn du erklärst, dass du nicht in der Lage bist, die Wohnung zu bezahlen, wird er vielleicht auf den Vertragsabschluss verzichten.

Sollte allerdings - wie von jockl erklärt - ein Vertrag bereits zustande gekommen sein, bleibt es auch der Kulanz des Vermieters überlassen, ob er mit einer Vertragsaufhebung einverstanden ist.

Fruchtet beides nichts: Sofort kündigen. Du müsstest dann nur 3 Monate lang die Miete und die Nebenkostenvorauszahlungen leisten, wenn der Vermieter auf Vertragserfüllung besteht.

Veträge können innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden. Könnte dein Vertrag evtl auch drunter fallen. Würde aber mal bei Mieterschutzbund nachfragen

NEIN! Das ist bei vielen Verträgen nicht möglich, unter anderem bei Mietverträgen.

kann ich von diesem mietvertrag zurücktreten?

Nein, es sei denn, dieses Rücktrittsrecht vor Einzug wäre ausdrücklich mietvertraglich vereinbart. Im Ggs. zu Arbeitsverträgen ist dies nahezu nie der Fall.

heute kam jetzt mein chef zu mir und hat mir gesagt das ich in den nächsten paar monaten in eine andere stadt versetzt werde.

Was dir erlaubt, den neuen MV ordentlich mit gesetzl. Frist von kanpp 3 Monaten zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die Versetzung tatsächlich erfolgt.

ich habe dann mit dem makler den vertrag gemacht

Meint genau was? Den Vertrag unterschrieben? Dann hast du das Angebot akzeptiert und einen wirksamen MV geschlossen, sobald der VM oder bereits der dazu bevollmächtigte Makler den gegengezeichnet hätte.

Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Du wendest dich sofort an den Vermieter. Entweder erklärt er den Vertrag für nichtig oder erklärt Aufhebung, sofern du die Maklerkosten übernimmst, weil er langfristigere MV eingehen möchte. Oder er besteht auf Erfüllung, also Mietzahlung und Kaution in drei Raten ab Mietbeginn während der Kündigungsfrist deiner ordentlichen Kündigung, die bereits ab Vertragsschluss erklärt werden könnte.

G imager761

Wenn der Makler mit Vollmacht unterschrieben hat, ist der MV rechtskräftig zustandegekommen. Dafür ist die Unterschrift des VM nicht mehr nötig. Also auch eine event. Maklerprovision wird fällig. Aber heute allgemein sind Wohnungsvermittlungen für Mieter provisionsfrei. Üblicherweise, heute, zahlt der VM.