Mietvertrag übertragen
Hallo Miteinander, ich habe einen Mietvertrag mit einer Mindestmietzeit von einem 1 Jahr. Ich habe im Oktober gekündigt und der Hausverwaltung Nachmieter vorgestellt, die am Ende kein Interesse hatten, weil sie feststellen mussten, Uups ich kann mir doch nicht die Miete leisten. Wie auch immer.... So jetzt hätte ich jemanden, der gerne meinen Mietvertrag ( bestehenden) übernehmen möchte. Daher meine Frage ist gesetzlich möglich einen Mietvertrag zu übertragen? Gibt es etwas was ich beachten muss? Kann die Hausverwaltung das ablehnen, trotz Gehaltsnachweis? Bitte keine Laienantworten, benötige eher Hilfe von jemanden, der sich mit dem Mietrecht auskennt und mir ein paar Tips geben kann. Die Wohnung unterzuvermieten ist keine Option für mich!
10 Antworten
Die Hausverwaltung kann JEDEN Ablehnen, denn sie entscheidet ALLEIN wer einzieht. Ein Übertrag ist nicht möglich
Ein Übertrag ist nicht möglich
Falsch, ist möglich, wenn der Vermieter einverstanden ist.
D.h dass ich nur Nachmieter vorstellen kann? Weitere Möglichkeiten gibt es nicht aus dem Mietvertrag raus zu kommen?
So jetzt hätte ich jemanden, der gerne meinen Mietvertrag ( bestehenden) übernehmen möchte. Daher meine Frage ist gesetzlich möglich einen Mietvertrag zu übertragen?
Nur wenn der Vermieter einverstanden ist, gesetzlicvh verpflichtet ist er dazu nicht.
Kann die Hausverwaltung das ablehnen, trotz Gehaltsnachweis?
Der Vermieter kann jeden von Dir vorgeschlagenen möglichen Nachmieter ablehnen und muss es nicht mal begründen.
Er kann einfach auf Vertragserfüllung bestehen.
Man weiß bzw. man sollte wissen was in einem Vertrag steht bevor man ihn unterschreibt.
Uups ich kann mir doch nicht die Miete leisten.
Und das war vorher nicht zu erkennen?
MfG
Johnnymcmuff
Dem stimme ich zu :-) Im Gegensatz zu einer den Mieter einseitig unangemessen banachteiligenden Schlussrenovierungsklausel haben beide Vertrgsparteien erkannt und gewust, dass Mietverhältnis mindestens bis April 2015 eingegangen wurde :-O
Selbst wenn keine ogbligatorische Salvatorische Klausel vereinbart wäre, dürfte auch IMHO kein noch so mieterfreudlicher Vorsitzdender den Satzteilen " Die Parteien kommen überein" und "ihres ordentlichen Kündigungsrechts für die Zeit bis zum 30. April 2015 verzichten" eine andere bedeutung zumessen als die, der hiermit ausgedrückt und beiderseits zugestimmt wurde :-)
Im Übrigen vermag ich nicht zu erkennen, dass es sich hierbei um Bestimmungen einers Formularmietvertrags handeln soll, die allein einer Anfechtung gem. Inhaltsprüfung der AGB nach § 307 BGB unterlägen :-)
Du kannst gar nichts übertragen ... Du bist verpflichtet 1 Jahr Miete zu zahlen, ob du da wohnst oder auch nicht, das kann dem Vermeiter eigentlich völlig egal sein ...
der Vermieter "kann" so kulant sein udn einen Nachmieter akzeptieren, muss er aber nicht und wen er es tut, kann er sorgfältig auswählen, hat also letzten Endes die Entscheidung
Kann die Hausverwaltung das ablehnen, trotz Gehaltsnachweis?
Reden wir hier von deutschem Mietrecht? Dann gilt: Ja: Grds. muss der Vermieter weder einen noch so solventen Nachmieter akzpetieren noch den betshenden Vertrag mit ihm unverändert fortführen.
Vielmehr kann er dich trotz vereinbartem Kündigungsverzicht bzw. Befristung aus dem Mietvertrag durch Aufhebung entlassen und mit jedem, auch dem vorgschlagenen Nachmieter, einen Mietvertrag mit gänzlich anderen Bedingungen abschliessen.
Letzteres wäre umso wahrscheinlicher, wie er Interessenten hätte, die diese Bedingungen akzeptieren.
Einen Nachmieter muss er überhaupt nur dann erwägen und ihm Besichtigung und Vertragsverhandlung gestatten, wenn dies ausdrücklich vertraglich zugestanden wäre.
G imager761
Ob die Klausel unwirksam ist ( laut albatros ), sollte ein Fachmann überprüfen und nicht von Laien beurteilt werden.
Zumindest wenn kein ensprechende Begründung/Quelle genannt wird.
Wo ist der Beweis, dass die doppelte Verneinung unwirksam ist?