Nachmieter abgelehnt - Mindestmietdauer Mietvertrag - Untermiete?
Hallo, wir sind im März 2014 in eine neue Wohnung gezogen. Dabei wurde uns eine EBK eingebaut und wir haben einen Monat mietfrei in der Wohnung gewohnt. Im Mietvertrag wurde deshalb vereinbart, dass wir uns verpflichten dort 2 Jahre (bis 04/16) zu wohnen. In den letzten Wochen hat sich jedoch die Möglichkeit eines eigenen Hauses zur Miete ergeben, außerdem arbeiten wir beide weiter entfernt von der Wohnung. Wir haben uns für das Haus entschieden. Bei der Hausverwaltung der Wohnung haben wir angefragt wie wir nun vorgehen können. Dabei wurde und gesagt, dass wir einen Nachmieter suchen müssen, oder aber die Küche ausbauen und abkaufen können. Beide Möglichkeiten kamen in Betracht, deshalb haben wir unterschrieben und am selben Tag kam Nachricht, dass ein Abkaufen der Küche vom Eigentümer nicht erwünscht ist. Somit bleibt nur der Nachmieter. Alle von uns eingereichten Nachmieter wurden wegen SCHUFA Einträgen abgelehnt. Die letzten Interessenten haben ein sehr gutes einkommen und nur einer von beiden hat einen SCHUFA Eintrag. Heute wurde uns wieder mitgeteilt, dass die Verwaltung die Nachmieter ablehnt. Eigentlich kann man doch aber in dem Fall den Mietvertrag auch nur mit der Person ohne die SCHUFA Einträge abschließen oder? Können wir die Wohnung an die Interessenten untervermieten? Diese Variante wurde uns seitens der Hausverwaltung einmal vorgeschlagen. Wir überlegen jetzt was wir machen, vielleicht hat jemand einen tipp für uns...
3 Antworten
Wie lautet die Verpflichtung zu Zweijahresmietzeit?
eines eigenen Hauses zur Miete
Wie soll das gehen?
Entweder es ist ein eigenes Haus, weil man es gekauft hat oder es ist ein gemietetes Haus.
Ihr habt also einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen, obwohl ihr noch einen Mietvertrag für eine Wohnung für mindestens 1 Jahr am Bein habt. Tja, wer es sich leisten kann, der muss auch nicht unbedingt auf Entgegenkommen des Vertragspartners hoffen. Aber, da ihr ja jetzt nicht mehr soweit zur Arbeit habt, spart ihr auch etwas Geld ein und und dann wird das schon noch mit 1 Jahr doppelter Miete oder zumindest so lange, bis der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, finanziell klappen. Oder nicht?
Ansprühe könnt ihr nicht stellen.
Vorneweg: Ich gehe bei der Beantwortung Deiner Frage davon aus, daß es sich hier um einen unbefristeten Mietvertrag mit einem gegenseitigen ordentlichen Kündigungsverzicht für 2 Jahre handelt. Dieser ordentliche Kündigungsverzicht ist gem. BGH-Entscheidung bis max. 4 Jahre ab Vertragsschluß wirksam.
In den letzten Wochen hat sich jedoch die Möglichkeit eines eigenen Hauses zur Miete ergeben, außerdem arbeiten wir beide weiter entfernt von der Wohnung.
Das wäre keine außerordentlichen Kündigungsgründe bezüglich eines Mietvertrages, weil der Vermieter die Situation nicht verschuldet oder Eure Mietwohnung ja weiter zu 100% bewohnbar ist. Daß Eure Arbeitsstellen von der Wohnung weiter entfernt sind dürfte Euch schon bei Anmietung bekannt gewesen sein.
Somit bleibt nur der Nachmieter. Alle von uns eingereichten Nachmieter wurden wegen SCHUFA Einträgen abgelehnt.
Der Vermieter muß überhaupt keinen von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, er muß seine Ablehnung auch nicht begründen.
Selbst wenn in Eurem Mietvertrag eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, werden dort von der Rechssprechung sehr enge Maßstäbe angelegt, ob und wann der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muß. So zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzortswechsel, und dann nur, wenn der Mieter vom Arbeitgeber versetzt wurde.
Können wir die Wohnung an die Interessenten untervermieten?
Nur mit Genehmigung des Vermieters ist eine Untervermietung möglich. Allerdings solltet ihr dabei beachten, daß ihr weiter gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlungen, evtl. Schadenersatz, fristgerechte Räumung der Mietsache usw. haftet.
hier weitere ausführliche Informationen zur Untervermietung einer Wohnung:
http://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-ganze-wohnung/