Nachmieter abgelehnt - Mindestmietdauer Mietvertrag - Untermiete?

3 Antworten

Wie lautet die Verpflichtung zu Zweijahresmietzeit?

eines eigenen Hauses zur Miete

Wie soll das gehen?

Entweder es ist ein eigenes Haus, weil man es gekauft hat oder es ist ein gemietetes Haus.

Ihr habt also einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen, obwohl ihr noch einen Mietvertrag für eine Wohnung für mindestens 1 Jahr am Bein habt. Tja, wer es sich leisten kann, der muss auch nicht unbedingt auf Entgegenkommen des Vertragspartners hoffen. Aber, da ihr ja jetzt nicht mehr soweit zur Arbeit habt, spart ihr auch etwas Geld ein und und dann wird das schon noch mit 1 Jahr doppelter Miete oder zumindest so lange, bis der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, finanziell klappen. Oder nicht?

Ansprühe könnt ihr nicht stellen.

 Vorneweg: Ich gehe bei der Beantwortung Deiner Frage davon aus, daß es sich hier um einen unbefristeten Mietvertrag mit einem gegenseitigen ordentlichen Kündigungsverzicht für 2 Jahre handelt. Dieser ordentliche Kündigungsverzicht ist gem. BGH-Entscheidung bis max. 4 Jahre ab Vertragsschluß wirksam.

In den letzten Wochen hat sich jedoch die Möglichkeit eines eigenen Hauses zur Miete ergeben, außerdem arbeiten wir beide weiter entfernt von der Wohnung.

Das wäre keine außerordentlichen Kündigungsgründe bezüglich eines Mietvertrages, weil der Vermieter die Situation nicht verschuldet oder Eure Mietwohnung ja weiter zu 100% bewohnbar ist. Daß Eure Arbeitsstellen von der Wohnung weiter entfernt sind dürfte Euch schon bei Anmietung bekannt gewesen sein. 

Somit bleibt nur der Nachmieter. Alle von uns eingereichten Nachmieter wurden wegen SCHUFA Einträgen abgelehnt.

Der Vermieter muß überhaupt keinen von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, er muß seine Ablehnung auch nicht begründen.

Selbst wenn in Eurem Mietvertrag eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, werden dort von der Rechssprechung sehr enge Maßstäbe angelegt, ob und wann der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muß. So zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzortswechsel, und dann nur, wenn der Mieter vom Arbeitgeber versetzt wurde. 

Können wir die Wohnung an die Interessenten untervermieten?

Nur mit Genehmigung des Vermieters ist eine Untervermietung möglich. Allerdings solltet ihr dabei beachten, daß ihr weiter gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlungen, evtl. Schadenersatz, fristgerechte Räumung der Mietsache usw. haftet.

hier weitere ausführliche Informationen zur Untervermietung einer Wohnung:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-ganze-wohnung/