Darf der Vermieter eines gewerblich genutzten Raumes wg. Mietrückstands das Schloss austauschen.?

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Nein darf er nicht ! Er kann dir kündigen und wenn du nicht gehst, muss er dich auf Räumung verklagen. Das Schloss austauschen darf nur ein Gerichtsvollzieher.

Hallo Choper56, dieser Fall dürfte in Deinem Mietvertrag festgelegt sein! Bei einem Mietrückstand von 3 Monaten, ist ein Vermieter berechtigt fristlos zu kündigen. Wenn ich 3 Monate im Rückstand bin, ohne Information an den Vermieter, darf ich mich nicht wundern, wenn der Vermieter reagiert! MfG. H K.

Ich habe sehr wohl Kontakt zu dem Vermieter gehabt, und wollte ohnehin das Mietvertrag beenden. Habe deswegen den Vermieter um ein persönliches Treffen gebeten um die Sache zu bereinigen. Bin auch nicht stolz darauf, dass ich in so eine Situation geraten bin aber bei Selbständigkeit kann man manchmal schnell in Liquiditätsprobleme geraten. Mir geht es darum ob der Vermieter einfach ohne mich davon in Kenntnis zu setzten in die Räumlichkeiten eindringen, und das Schloss wechseln darf. Ich kann dadurch meine Tätigkeit nicht mehr ausüben was meine schon sowieso angespannte wirtschaftliche Situation noch verschlimmert. Abgesehen davon befinden sich in diesem Raum Geräte die meinen Kunden gehören, und nicht mein Eigentum sind. Angesicht der Höhe der Mietrückstände (ca 1200 Euro) finde ich diese Aktion voll überzogen.

Schau in Deinen Mietvertrag - in Deutschland herrscht immer noch Vertragsfreiheit. Kann sein, dass der Vertrag bereits automatisch fristlos gekündigt ist. Und so weiter .... Vermieterpfandrecht.

Falls Du es so unterschrieben hast.

Er darf es nicht und du kannst ihn wegen Einbruch anzeigen. Bringt dir aber keinen Cent.

Du könntest die Tür öffnen lassen, selbst ein neues Schloss einbauen lassen, die ausstehende Miete bezahlen und den Vertrag somit korrekt fortsetzen.

Du könntest die Tür aufbrechen, deine Sachen rausholen und anschließend dem Vermieter einen Deal anbieten. Du nimmst seine fristlose Kündigung an und ihr seid quit oder alles geht zur Polizei wegen Einbruch und dann muss er auch den Verbleib der seit dem fehlenden Geräte im Wert von X.XXX,00 € erklären .....